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Alexander Bertram

AfD 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin beginne ich meine Rede mit einem Zitat, und zwar aus den Richtlinien der Regierungspolitik. Dort ist nämlich recht sympathisch vermerkt: „Das Lebensmitteltransparenzgesetz wird schnellstmöglich mit dem Ziel eines besseren und rechtssicheren Verbraucherschutzes überarbeitet, das Überlastung der Betriebe und Behörden unter Beachtung der personellen Kapazitäten der Behörden berücksichtigt.“ Das ist die Aussage, die Sie getroffen haben und an der Sie sich messen lassen müssen. Was finden wir aber stattdessen heute auch auf der Tagesordnung? – Das Gesetz zur Aufhebung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes. Dabei ist die ursprüngliche Festlegung in den Richtlinien ausnahmsweise mal der richtige Weg, den der Senat hier eingeschlagen hat, [Beifall bei der AfD] denn in einem Punkt sind wir uns absolut einig: Das aktuelle Gesetz ist zwar gut gemeint, aber ganz sicher nicht gut gemacht. Im Ergebnis aber nicht die Fehler des Gesetzes auszubügeln, sondern es einfach abzuschaffen, ist wieder mal ein absoluter Fehlschluss. [Beifall bei der AfD] Ein Blick in die Nachbarländer hilft oftmals, um den eigenen Horizont etwas zu erweitern. Nehmen wir zum Beispiel Dänemark. Dänemark ist nämlich nicht nur vorbildlich bei der Bekämpfung von Problemvierteln, sondern auch bei der Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung. Dort gibt es nämlich seit vielen Jahren sehr erfolgreich das Smileysystem für gastronomische Betriebe. Veröffentlicht werden dort natürlich nicht nur Beanstandungen, sondern auch positive Beispiele, und dies führt letztlich dazu, dass Gastronomiebetriebe sich deutlich mehr Mühe geben, hygienisch und sauber zu arbeiten. Das wiederum entlastet am Ende auch die Kontrollbehörden. Wir helfen Ihnen aber natürlich auch sehr gern wieder auf die Sprünge. So muss natürlich der aktuelle § 9 des Gesetzes überarbeitet werden. Dieser erlaubt es Lebensmittelunternehmen, bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtige zusätzliche amtliche Kontrollen zu beantragen. Wenn also einmal etwas beanstandet wurde, kann man im Grunde einfach ein wenig Geld zahlen, sich noch einmal kontrollieren lassen und dann innerhalb dieser acht Wochen dafür sorgen, dass man einen entsprechenden positiven Vermerk bekommt. Danach lässt man es bei solchen Betrieben in der Regel wieder schleifen. Darüber hinaus besteht dadurch natürlich ein erhöhter Bedarf an Personal zur Bearbeitung dieser Anträge bei den Bezirksämtern. Angesichts der angespannten Personalsituation der Bezirke in diesem Bereich könnte genau in der Abschaffung und der Änderung des § 9 dieses Gesetzes eine erhebliche Entlastung für die Mitarbeiter liegen. Natürlich braucht es für die Umsetzung dieses Gesetzes einen Aufwuchs von Mitarbeitern in der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Diesen braucht es aber ohnehin. Das haben wir in zig Anhörungen im Ausschuss besprochen. Wir haben auch aus den Bezirken gehört, dass insgesamt die Personalsituation dort mehr als angespannt ist. Das war auch sehr spannend: Alle Fraktionen haben sich sehr betroffen gezeigt und natürlich versprochen, dass man sich bemühen wird, dort irgend- wie die Personalsituation zu verbessern und einen Stellenaufwuchs zu ermöglichen. Davon ist übrigens im aktuellen Haushaltsentwurf relativ wenig übrig geblieben. Dabei müssen wir sogar noch einen Schritt weitergehen. Wir müssen das ganze Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs attraktiver gestalten, sonst wird es nämlich weiter so laufen wie bisher, dass die in Berlin ausgebildeten Fachkräfte nach Brandenburg gehen, weil es dort insgesamt deutlich bessere Arbeitsbedingungen gibt und man sich auch nicht mit irgendwelchen Clanbossen anlegen muss, die hinter diversen Restaurantbetrieben stecken. Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Verbesserung der Effizienz in diesem Bereich ist aus unserer Sicht die Beseitigung von Doppelstrukturen. Die Verteilung der Zuständigkeiten muss natürlich so gestaltet werden, dass überflüssige doppelte Strukturen beseitigt werden. Das schließt IT-Anwendungen, wie auch die E-Akte sowie die jeweiligen Fachverfahren, ein. Durch diese Maßnahmen kann die angespannte Personalsituation deutlich entlastet werden. Das haben wir in unserem Antrag unter anderem gefordert. Das und noch viele weitere Maßnahmen, die wir gefordert haben, sind der richtige Weg, um für die Verbraucher mehr Transparenz zu schaffen und das Gesetz entsprechend zu reformieren. Offenkundig haben Sie aber bereits aufgegeben und räumen lieber in dem Bereich das Feld. Das ist einfach schwach. Daher freue ich mich schon auf die Diskussion. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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