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Katina Schubert

LINKE 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Der letzte Satz von Martin Pätzold – da wage ich doch mal, ein Fragezeichen dahinter zu setzen. Ich beobachte gerade mit Argwohn die Reform des sogenannten Bürgergelds. Das ist ein sozialpolitischer Schlag ins Gesicht all derjenigen, die darauf angewiesen sind. Hier so große Töne zu spucken, es sei eine sozialpolitische Errungenschaft, das ist einfach falsch. Natürlich freue ich mich, dass auch die Christdemokratinnen und Christdemokraten für Mindestlohn sind. Ich kann mich an die ersten Debatten darum erinnern. Da kam gerade von christdemokratischer Seite, da wurde der Untergang des Abendlandes und der Untergang des Kapitalismus vorausgesagt. Es ist alles nicht eingetreten. Sven Meyer hat es ganz gut plastisch dargestellt. Vielen Dank dafür! Das stimmt ja auch alles. Insofern haben wir natürlich einen Weg des Fortschritts gemacht. Der Landesmindestlohn, der Bundesmindestlohn ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, dass es ihn gibt. Die Frage ist jetzt, wie hoch er ist. Damiano Valgolio, den ich hier heute vertrete, hat beim letzten Mal in der ersten Lesung schon gesagt: Es gibt viel Lobenswertes an dem Gesetzentwurf. Das finden wir auch gut. Dass er überhaupt steigt, der Landesmindestlohn, ist eine gute Sache. Dass die Zuschläge nicht mehr auf den Landesmindestlohn angerechnet werden, ist eine gute Sache. Das unterstützen wir explizit. Dass der Landesmindestlohn nach wie vor nicht armutsfest ist, das kritisieren wir, denn wir brauchten jetzt – Christoph Wapler hat es gesagt – eigentlich sogar 15,12 Euro, damit er tatsächlich armutsfest ist, sodass jemand, der nach 45 Jahren in Rente geht, keine Grundsicherung mehr braucht. Schaffen wir nicht, werden wir auch nicht schaffen, wenn der Mechanismus der Bundesmindestlohnkommission für die Anhebung des Landesmindestlohns zur Grundlage gemacht wird. Das ist ein ganz zentraler Kritikpunkt, denn wenn man politisch will, und das steht ja auch in eurer Begründung, dass der Mindestlohn armutsfest werden soll, dass niemand darauf angewiesen ist, im Alter Grundsicherung zu beantragen – – Die Grundsicherung wird ja nun gerade in einer Art und Weise verschärft, dass es tatsächlich auch ein Angang ist, zum Amt zu gehen und darum zu bitten. Wir sind ja schon wieder auf dem Weg in die Almosengesellschaft, wenn das wahr wird, was Rot-Schwarz uns als Errungenschaft verkauft, wenn das gesellschaftliche Wirklichkeit wird. Wenn man das will, dann muss man politisch entscheiden, wie hoch der Landesmindestlohn sein muss. Wir haben im Land Berlin im Moment eine Preisentwicklung auf dem Mietenmarkt, auf dem Lebensmittelmarkt, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und der möglichen Teilhabe, die nun mal über dem ist, was eine Bundesmindestlohnkommission überhaupt nachvollziehen kann. Wir sind halt keine Durchschnittskommune, sondern wir sind ganz vorne dran, was Preisentwicklung anbetrifft. Deswegen kritisieren wir das da. Tatsächlich, was Christoph Wapler schon gesagt hat, die Formulierung, dass der Mindestlohn höchstens dem Betrag entsprechen darf, der nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit gerade mal armutsfest ist, das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht, denn richtig wäre, dass er mindestens diesem Betrag entsprechen müsste, sonst schafft man nämlich keine Armutsfestigkeit, sonst darf nämlich der Mindestlohn auch niedriger sein, so wie er es jetzt mit dieser Novelle ist. Deswegen ist das, was Sie eigentlich erreichen wollten, leider nicht das, was sozial-, arbeits- und gesellschaftspolitisch notwendig ist. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Darüber hat jetzt noch keiner gesprochen. Damiano Valgolio hat es angesprochen. Unter Rot-Rot-Grün war es zumindest so, dass der Landesmindestlohn an den Vergabemindestlohn gekoppelt war, dass man das gemeinsam behandelt und hochgesetzt hat. Der Vergabemindestlohn ist auch ein wichtiges Instrument, um Gute Arbeit auch über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erreichen. Stattdessen wird jetzt darüber diskutiert, dass man die Wertgrenzen noch weiter anheben muss oder soll, was logischerweise dazu führt, dass der Einfluss des Landes auf die Arbeitsbedingungen noch geringer wird. Deswegen ist unsere Forderung, dass der Vergabemindestlohn mindestens auf der Höhe des Landesmindestlohns ist und nicht etwa stagniert und sogar die Wertgrenzen erhöht werden. Das ist der falsche Weg. Wir haben einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der natürlich abgelehnt wurde. Das kennen wir, ist halt so im Parlament. Aber das sind gute Gründe, weshalb wir uns jetzt enthalten und dem nicht zustimmen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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