Dr. Kristin Brinker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke hat in einem Punkt hier tatsächlich recht. Es ist schon bemerkenswert, wie oft wir im Hauptausschuss und gerade wieder gestern diesen gesamten Themenkomplex Grundsteuer vertagt haben und ohne entsprechende Debatte und Austausch geblieben sind. Die Linke hat auch recht. Es gibt zu viele Fälle nach wie vor, wo das Thema Grundsteuer tatsächlich ein existenzielles Thema ist. Deswegen ist es umso bedauerlicher, dass die Koalition dieser Debatte bisher derart aus dem Weg gegangen ist. [Beifall bei der AfD] Die Grundsteuer an sich war vor der Neufestsetzung ungerecht, und sie ist es aus unserer Sicht auch heute noch. Nicht von ungefähr sind entsprechende Musterklagen immer noch anhängig, auf deren Ausgang Tausende Immobilieneigentümer und Mieter warten. In dem vorliegenden Antrag der Linken sind in der Tat Punkte von Relevanz benannt. Das Beispiel Kleingärten ist inzwischen halbwegs geklärt. Aber wir wissen auch, dass viele Mieter bis heute nicht genau wissen, wie hoch die Grundsteuer ist, da die Betriebskostenabrechnungen nach wie vor noch nicht fertiggestellt sind. Dass man die Auswirkungen der Neufestsetzung evaluiert, ist richtig und sinnvoll. Ich gehe mal davon aus, dass das auch seitens der Senatsfinanzverwaltung erfolgen wird. Und dass Härten ausgeschlossen und verhindert werden sollen, ist auch richtig. Aber es stellen sich die Fragen – und das ist eigentlich das Entscheidende –, auf welcher Basis die neue Grundsteuer eigentlich festgesetzt wurde und ob dieses Gesetz überhaupt generell verfassungskonform ist. Genau das wird ja seit geraumer Zeit gerichtlich juristisch geprüft. Die Musterklagen laufen. Es besteht die Gefahr einer zusätzlichen Klagewelle, die auf die Gerichte zurollen wird, wenn immer mehr Immobilieneigentümer gerade diese Wertfestsetzung, die Bodenrichtwerte ihrer Immobilie, die dem zugrunde liegt, in Zweifel ziehen. Hinzu kommt, dass die Festsetzung der Werte durch die Finanzämter in eine Zeit fiel, als wir hier in Deutschland und auch in Berlin im Prinzip durch die Negativzinspolitik höchste Preise hatten, höchste Immobilienpreise, und der Markt sich jetzt aktuell schon wieder etwas normalisiert. Auch das ist bei der ganzen Thematik zu berücksichtigen. Die zugrunde liegenden Messbeträge – das wissen wir alle – beruhen auf Annahmen. Annahmen sind faktisch wie Vermutungen, aber keine gerichtsfeste Grundlage zur Wertermittlung. Deswegen sind die Belastungen in Teilen sogar erheblich gestiegen, vor allem auch für einige Eigentümer von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern. Diejenigen, die für das Alter vorgesorgt haben, werden hier mit dieser Grundsteuer bestraft. Bestraft werden aber auch Mieter im Ostteil der Stadt, die die ganze Wahrheit eben erst wahrscheinlich Ende des Jahres, nächstes Jahr in der Hand halten werden, und das in einer Situation, wo die zweite Miete, die Betriebskosten, jetzt schon in Berlin im bundesweiten Vergleich zu den höchsten gehören. Fassen wir zusammen: Die neue Steuer, trotz abgesenktem Hebesatz und niedriger Steuermesszahlen bleibt ungerecht, benachteiligt Wohneigentümer, ist voraussichtlich in Teilen weiter verfassungswidrig und wird so – zumindest prognostizieren das viele Experten – in dieser Form keinen Bestand haben. [Beifall bei der AfD] Deshalb fordert die AfD schon seit Längerem: Schaffen wir doch diese ungerechte Steuer ab! [Zuruf von der AfD: Bravo!] Das wäre nämlich ein perfekter Konjunkturmotor für diese Stadt. Genau das brauchen wir. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
