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André Schulze

GRÜNE 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich mache es mal von hier vorne, Herr Goiny. Ich bin genauso verwundert wie der Kollege Zillich. Zu sagen, wir können ja mal ins konstruktive Arbeiten kommen und ins Gespräch, das stattfindet – das freut uns. Es ist das erste Mal, dass ich im letzten Jahr, seit dieser Antrag vorliegt, überhaupt eine Äußerung von Ihnen zu dieser Thematik bekomme. Der Kollege Zillich und ich haben das regelmäßig im Hauptausschuss thematisiert. Dort hätten wir diese ganzen fachlichen Details klären können, aber von Ihnen kam als Einziges Schweigen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Und sich dann heute hier hinzustellen und zu sagen, die Koalition arbeitet an irgendwas und die Opposition soll sich mal nicht so beschweren, davon war im Ausschuss nichts zu erkennen. Und auch, wenn ich Ihre Ausführungen hier höre, die Bezirke sollen mal Verantwortung übernehmen – die Verantwortung für die Grundsteuerregelung liegt beim Land, liegt bei diesem Abgeordnetenhaus und liegt in der Ausführung beim Senat und nicht bei den Bezirken. Da können Sie jetzt irgendwelche Nebelkerzen werfen mit Bebauungsplänen, die man ändern könnte et cetera. Das wirft bei mir nur die Frage auf, ob Sie den Kern des Problems überhaupt verstanden haben, genauso, wenn Sie auf leer stehende Grundstücke verweisen. Die haben eine ganz andere Messzahl und eine ganz andere Bemessungsgrundlage in der Grundsteuer. Auch hier scheinen Sie einfach den Kern des Problems bisher nicht verstanden zu haben. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Christian Goiny (CDU)] Die neue Grundsteuer ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Seitdem lesen wir immer wieder von absurden Kostensteigerungen bei der Grundsteuer. Dahinter liegt meist dasselbe Problem; ein Problem, das etwas komplexer ist und das – Hand aufs Herz – in der Form wahrscheinlich die wenigsten oder niemand von den Abgeordneten vorhergesehen hat, als wir die Grundsteuerreform diskutiert haben. Schuld ist eine ganz bestimmte Fallkonstellation; der Kollege Zillich hat es auch schon geschildert: Ein Grundstück erhält den Bodenrichtwert eines Wohngrundstücks, weil es in einem vornehmlichen Wohngebiet liegt. Die tatsächliche Nutzung des Grundstücks bleibt dabei unberücksichtigt, aber statt Wohnungen befinden sich dort Schwimmbäder, Clubs, kleinteiliges Gewerbe, Handwerksbetriebe, Gartendenkmäler; die Beispiele aus persönlichen Gesprächen sind vielzählig. Die Bodenrichtwerte für Wohnnutzung sind aber deutlich höher als für andere Nutzungen. Diese hohen Bodenrichtwerte machen die tatsächlichen Nutzungen damit teuer und unattraktiv. Damit wirkt die Grundsteuer als weiterer Spekulationstreiber. Sie droht die Verdrängung insbesondere aus Innenstadtkiezen zu beschleunigen, und das, während wir doch eigentlich Flächen für Gewerbe, soziale und kulturelle Angebote in der Innenstadt retten wollen. Nur zwei Beispiele aus Neukölln: Am Kiehlufer gibt es zahlreiche Gewerbetreibende. Einige haben ihr Gewerbe auf einem Grundstück mit der Bodenrichtwertzone Wohnen. Der Bodenrichtwert beläuft sich dort auf 3 800 Euro pro Quadratmeter. Ein nahe gelegenes Gewerbegebiet, nicht mal 1 Kilometer entfernt, mit eigener Bodenrichtwertzone, hat den Bodenrichtwert 350 Euro pro Quadratmeter. Das Ergebnis: Die Gewerbetreibenden am Kiehlufer müssen jetzt aufgrund der falschen Bodenrichtwertzone mehrere Tausend Euro Grundsteuer mehr pro Jahr zahlen, 1 000 Prozent mehr als bisher. Wir Grüne sagen, die aktuelle Regelung bedroht Kleingewerbe, Clubs und soziale Projekte in den Kiezen, und wir wollen dringend etwas dagegen tun. Und wenn Sie sagen, Sie arbeiten ja daran, dann sage ich Ihnen: Der Neuköllner Stadtrat Jochen Biedermann hat genau dieses Problem schon Anfang 2024 an mehrere Staatssekretärinnen im Senat geschrieben und sich an sie gewandt. Aus dem Senat kamen drei verschiedene Antworten, was man machen müsste, passiert ist seitdem nichts. Das sind zwei Jahre Nichtstun in dieser Koalition zu dieser Thematik. Ein zweites Beispiel: In Rixdorf besitzt ein sozialer Träger ein kleines Grundstück, das nicht bebaut werden darf. Vor der Reform war das Grundstück 50 000 Euro wert, jetzt sind es in der Bewertung für die Grundsteuer fast 2,5 Millionen Euro. Sechser im Lotto? – im Gegenteil: Erhöhung der Grundsteuer um mehrere Tausend Prozent und mehrere Tausend Euro im Jahr. Der Träger hat sogar die einzige Chance zur Verbesserung ergriffen und ein teures Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Darin wird der Wert des Grundstücks weiterhin auf 50 000 Euro geschätzt, doch nicht einmal das hat bisher zur Besserung geführt. Sie sehen, es gäbe etwas zu tun. Doch wo bleibt jetzt Ihr Engagement, liebe CDU, für die Härtefälle, für innerstädtisches Gewerbe, Clubs und Co außer hier in dieser Rederunde? Dabei könnten wir uns als Senat und Abgeordnetenhaus gemeinsam in die Augen schauen und sagen: Ja, da haben wir bei der Grundsteuerreform am Anfang etwas übersehen, und jetzt müssen wir eben schauen, wie wir das steuerrechtlich gelöst bekommen.

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