Antje Kapek
Ich habe heute einen Lauf. Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Artikel 45 Absatz 2 der Berliner Verfassung regelt ganz klar die Voraussetzungen, die für eine Akteneinsicht gegeben sein müssen. Von einer gerade von der Kultursenatorin erwähnten „dringlichen“ Akteneinsicht ist hier allerdings nicht die Rede. Deshalb frage ich den Senat noch einmal: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde mehreren CDU-Abgeordneten innerhalb von 24 Stunden Akteneinsicht ermöglicht, die anderen Abgeordneten dieses Hauses verwehrt wurde?
