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Burkard Dregger

CDU 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schon der englische Staatstheoretiker und Philosoph Thomas Hobbes sagte, dass Menschen ohne staatliche Ordnung in einem ständigen Krieg aller gegen alle leben. Die Gewährleistung von Sicherheit, Recht und Ordnung ist daher nicht nur die Kernaufgabe des Staates, sie ist seine Existenzberechtigung. Daher ist es unsere Pflicht, Sicherheit, Recht und Ordnung in Berlin jederzeit zu gewährleisten. Sicherheit, Recht und Ordnung werden ständig herausgefordert, sind ständigen Gefahren ausgesetzt. Die Gefährdungen kommen aus dem Inneren unseres Landes, zum Beispiel in Form von Kriminalität und Terror. Sie können auch von außen kommen, durch hybride und kriegerische Angriffe fremder Staaten. Mit Verabscheuung blicken wir auf den verbrecherischen Angriff Russlands auf die Ukraine und insbesondere auf die unerträglichen Drohnenangriffe auf zivile Einrichtungen, auf Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Supermärkte, Kultureinrichtungen und Menschenansammlungen an Bushaltestellen. Es ist unerträglich. Unsere Verpflichtung ist es, unser Land resilient zu machen, widerstandsfähig, überlebensfähig, verteidigungsfähig, im besten Sinne wehrhaft gegen all diese Gefahren. Dabei müssen wir zusammenarbeiten. Der Bund und die Bundesländer, die Bundeswehr, die Polizeien von Bund und Ländern, die Nachrichtendienste, die Betreiber der überlebenswichtigen kritischen Infrastrukturen, das Technische Hilfswerk, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen, wir alle müssen effektiv zusammenarbeiten. Und das gilt auch im Hinblick auf Gefahren aus der Luft, auch von Drohnen. Wir erkennen, dass schon einzelne Drohnen erhebliche Schäden verursachen können, dass sie für Spionage eingesetzt werden können, so wie wir das derzeit über Einrichtungen der Bundeswehr erleben. Sie können für Sabotage eingesetzt werden. Sie bedrohen unsere überlebenswichtigen kritischen Infrastrukturen. Sie können den Flugverkehr stören und lahmlegen, so wie jüngst am BER. Sie können eine Gefahr für Großveranstaltungen darstellen. Denken Sie an den Berlin-Marathon, den CSD, große Sportereignisse im Olympiastadion und anderswo. Die Fußballeuropameisterschaft im letzten Jahr hat uns erstmalig vor die Aufgabe gestellt, dieses fröhliche und völkerverbindende Fest mit zigtausend Besuchern gegen Drohnengefahren zu schützen. Ich möchte mich bei der Polizei Berlin und allen bedanken, die verlässlich dafür gesorgt haben, dass die EM in Deutschland ein großes, friedliches Sportfest geworden ist. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Zugleich hat die rasante Entwicklung und Verbreitung von Drohnentechnologien in den letzten Jahren zu einer Vielzahl von zivilen Anwendungen geführt. Sie reichen von der privaten Freizeitnutzung, auch durch Touristen in Berlin, über journalistische Zwecke bis hin zu kommerziellen Verwendungen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach derartigen zivilen Nutzungen ansteigen wird. Dieser zivile Drohnenflugverkehr ist bislang fast völlig ungeregelt. Das gilt sowohl für die Verkehrsregelung, aber auch für die Luftraumüberwachung zur Gefahrenabwehr. All diese Fragen werden deutschlandweit diskutiert. Wichtig für uns hier in Berlin, für die Koalition aus CDU und SPD, ist jedoch bereits heute, die Polizei Berlins zu befähigen, um zum einen selbst Drohnen einzusetzen, zum Beispiel für Übersichtsaufnahmen bei der Lenkung von Einsätzen von Polizei und Feuerwehr, und zum anderen, um unkooperative Drohnen bereits vor der Entstehung von Gefahren zu detektieren und, wenn eine Gefahrenlage festgestellt wird, unter Einsatz moderner Technik unschädlich zu machen. Dazu geben wir der Polizei Berlin die notwendigen gesetzlichen Befugnisse und die notwendigen technischen Einsatzmittel. Unsere große Polizeirechtsreform und unser Haushaltsplan liegen diesem Haus zur Beschlussfassung vor. Sie tragen dafür Sorge, dass die Polizei Berlin zukünftig die erkennbaren Gefahren abwehren kann. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Damit werden wir in Berlin zu den Ersten deutschlandweit gehören, die ihre Landespolizei gesetzlich zur Detektion und zur Abwehr von Drohnengefahren ermächtigen und zugleich dazu technisch ausstatten. Wir können heute auf unsere Polizei Berlin stolz sein, denn sie ist bereits befähigt, anlassbezogene Flugbegrenzungszonen zu überwachen, nicht nur im Regierungsviertel, sondern auch an anderen Orten in Berlin. Sie kann Drohnen und ihre Drohnenführer aufklären und bei Bedarf Interventionskräfte einsetzen, um bestehende Gefahren abzuwehren. Das alleine reicht aber noch nicht. Es stellen sich weitere Fragen. Vor Kurzem erst wurde der Flugverkehr am BER durch eine Drohne lahmgelegt. Wir sehen: Drohnen nehmen keine Rücksicht auf Landesgrenzen. Daher müssen wir weiterdenken. Erstens: Bei der Drohnenabwehr ist zu unterscheiden zwischen der Detektion von Drohnen, das heißt ihrer Aufklärung, und der Intervention, das heißt ihrer Bekämpfung. Wer sollte wozu befähigt sein? Zweitens: Sollte die Detektion zu einem Lagebild zu Gefahrenlagen im Luftraum zusammengefasst werden? Die Deutsche Flugsicherung und die Luftwaffe leisten das in Bezug auf den Flugverkehr, überwiegend im oberen Luftraum. Wird im unteren Luftraum der Bedarf für ein Lagebild in gleicher Weise entstehen? Drittens: Sollte das Lagebild vernünftigerweise durch die Bundespolizei erstellt werden, die ja landesweit agiert? Vieles spricht dafür, dass zum Lagebild alle beitragen sollten, die sich an der Detektion von Drohnen beteiligen. Dazu gehören neben der Deutschen Flugsicherung und der Luftwaffe insbesondere die Bundes- und Landespolizeien. Viertens: Sollten KRITIS-Unternehmen – unsere Flughäfen, Stromnetze, Betreiber von Wasserversorgung – die Detektion von Drohnen im Bereich ihrer Infrastruktureinrichtungen selbst übernehmen und zum Lagebild beitragen können? – Ich meine: ja. Fünftens: Besteht ein Bedarf für eine ständige 24/7- Überwachung des unteren Luftraums, oder entsteht er möglicherweise in absehbarer Zeit? In der derzeitigen Lage gibt es das nicht. Wer könnte das leisten? Sechstens: Sollten zur Erleichterung der Detektion von Drohnen und der Freund-Feind-Erkennung Drohnen einer Registrierungspflicht unterliegen? Nicht registrierte Drohnen wären dann grundsätzlich als Gefahr anzusehen. Siebtens: Die Intervention, das heißt die Abwehr von feindlichen Drohnen, ist grundsätzlich eine hoheitliche und deshalb polizeiliche Aufgabe. Angesichts der großen zu schützenden Fläche, nämlich des gesamten Bundesgebietes, und der Vielzahl von zu schützenden Einrichtungen reicht es nicht, nur die Bundespolizei mit der polizeilichen Drohnenabwehr zu befähigen. Nur wenn alle Polizeien von Bund und Ländern zu Drohnenabwehr befähigt werden, ist ein flächendeckender Schutz vorstellbar. Soll dabei die Bundespolizei nur schützenswerte Einrichtungen des Bundes schützen, während die Landespolizeien die ihrer Länder schützen? Ist diese Unterscheidung überhaupt realitätsnah praktikabel? Soll auf der Grundlage des Lagebildes und einer Gefahrenbewertung geschützt werden, das heißt anlassbezogen, oder doch besser dauerhaft? Achtens: Die Bundeswehr kann außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls bei der Intervention Amtshilfe leisten und unter den Voraussetzungen des Artikels 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz zur Intervention herangezogen werden. Voraussetzung ist dann ein besonders schwerer Unglücksfall im Sinne von Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz. Unter welchen Umständen kann der angenommen werden? Neuntens, nicht zuletzt: Wer stellt technische Standards, gemeinsame Beschaffungen, Übungen, Kompatibilität der Systeme sicher, damit eine Vielzahl von Akteuren wirksam kooperieren kann? Diese und weitere Fragen müssen wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern, unseren Fachleuten bei den Polizeien, der Bundeswehr, der Flugsicherung beantworten, um zu einem stets wirksamen Schutz gegen wachsende Gefahren durch Drohnen zu kommen und ohne die private und kommerzielle Nutzung von Drohnen unmöglich zu machen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Berlins ist oberste Priorität. Tun wir das Notwendigste, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, und tun wir das rechtzeitig, das heißt jetzt! – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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