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Cornelia Seibeld

03.11.2025 Sitzungen 19/73

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann darf ich fragen, ob seitens der Fraktionen erneut das Wort gewünscht wird. – Ich sehe jedenfalls keine Meldungen. Dann können wir direkt zur Abstimmung kommen. Der Hauptausschuss empfiehlt gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2717 einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – das Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften auf Drucksache 19/2573 mit Änderungen, aber in seinem wesentlichen Bestand unverändert, anzunehmen. Die Koalitionsfraktionen haben mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/2573-1 einen Änderungsantrag eingebracht, der sämtliche Empfehlungen des Hauptausschusses aufgreift und teilweise modifiziert, weshalb eine Abstimmung unter Zugrundelegung dieses Änderungsantrages erfolgt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, über § 6 Absatz 4 sowie § 19 Absatz 2 und 3 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes einzeln abzustimmen. Die übrigen Bestimmungen werden in der Reihenfolge des Gesetzes verbunden abgestimmt. Im Rahmen der Abstimmungen wird der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 berücksichtigt. Ich lasse also zunächst über Artikel 1 § 1 bis § 6 Absatz 3 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes abstimmen. Wer diese Regelungen gemäß dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens auf Drucksache 19/2573 mit den Änderungen wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind Artikel 1 § 1 bis § 6 Absatz 3 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes so angenommen. Es folgt die Einzelabstimmung über Artikel 1 § 6 Absatz 4 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes. Das ist eine Regelung unter anderem zu den erforderlichen Breiten von Rad- und Fußwegen. Wer diese Regelung wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ist Artikel 1 § 6 Absatz 4 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes so angenommen. Wir fahren fort mit der Abstimmung über Artikel 1 § 6 Absatz 5, § 7 bis § 19 Absatz 1 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes. Wer diese Regelungen gemäß dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens auf Drucksache 19/2573 wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit sind Artikel 1 § 6 Absatz 5, § 7 bis § 19 Absatz 1 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes so angenommen – ich habe vergessen, die Enthaltungen abzufragen, das würde ich dann jetzt noch tun – bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Das ändert aber am Abstimmungsergebnis nichts. Wir kommen zur Einzelabstimmung über Artikel 1 § 19 Absatz 2 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes, der Regelungen für den Fall möglicher Zielverfehlung beinhaltet. Wer diese Regelungen wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ist Artikel 1 § 19 Absatz 2 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes so angenommen. Es folgt noch eine Einzelabstimmung über Artikel 1 § 19 Absatz 3 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes, der Regelungen über die zu ergreifenden Maßnahmen bei Zielverfehlung beinhaltet. Wer diese Regelungen wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ist Artikel 1 § 19 Absatz 3 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes so angenommen. Dann lasse ich über die restlichen Bestimmungen des Gesetzes abstimmen. Das sind Artikel 1 § 20 bis 23 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes, Artikel 2 bis 5 des Gesetzes für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie die Einleitung und die Überschrift des Gesetzes. Wer diese Bestimmungen gemäß dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens auf Drucksache 19/2573 wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind Artikel 1 § 20 bis 23 des Berliner Klimaanpassungsgesetzes, Artikel 2 bis 5 des Gesetzes für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie die Einleitung und die Überschrift des Gesetzes so angenommen. Es folgt eine Schlussabstimmung über das gesamte Gesetz. Wer das Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften gemäß der Vorlage auf Drucksache 19/2573 mit den soeben beschlossenen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist das Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften so beschlossen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Beifallsbekundungen von der Tribüne] Meine Damen und Herren! Jetzt reicht das. Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass von den Zuschauerrängen keine Applausbekundungen stattfinden dürfen. Es ist Ihnen doch auch klar, warum das so ist, um sowohl mit Missfallen als auch mit Zustimmung zu verhindern, dass Abgeordnete in einem Parlament beeinflusst werden und zwar egal zu welchem Thema und egal, wer da oben sitzt. Ich finde es insbesondere von einer Bürgerinitiative verblüffend, dass es trotz mehrfachem Hinweis nicht funktioniert, sich an die Regeln, die in der Hausordnung dieses Hauses geregelt sind, zu halten. Nun ist noch der feststellende Beschluss über die Annahme des Volksbegehrens vorgesehen. Wer, wie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2573-1 vorgesehen, feststellen möchte, dass das Abgeordnetenhaus mit dem soeben erfolgten Gesetzesbeschluss des Volksbegehrens „Volksentscheid Baum“, Drucksache 19/2573, inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand angenommen hat, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit hat das Abgeordnetenhaus festgestellt, dass das Begehren inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand angenommen wurde. Nun darf ich abschließend feststellen, dass das in der Verfassung von Berlin und im Abstimmungsgesetz vorgesehene Verfahren zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Volksentscheid Baum“ fristgerecht zum Abschluss gekommen ist. Ich danke allen Beteiligten für Ihren Einsatz. Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 6. November 2025, wie immer um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist damit geschlossen. – Vielen Dank! [Schluss der Sitzung: 13.41 Uhr]

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