Damiano Valgolio
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen, dass die Koalition sich dieses Problems mit so viel Dringlichkeit und Leidenschaft annimmt. Wir unterstützen auch die Initiative. Es ist ja ein ehrlicher Antrag, weil auch die Koalition noch nicht so richtig weiß, was jetzt die besten Maßnahmen sind. Ich weiß es auch nicht, aber ich glaube, dass das Problem wirklich so groß ist, dass man da was machen muss. Ich habe ein, zwei Ideen, die ich Ihnen schon mal mit auf den Weg geben muss. Einmal schlagen Sie die Gründung einer Taskforce vor. – Das kann man immer machen, aber ich glaube, was man gleichzeitig einrichten sollte, ist ein Beratungsangebot für diese Personengruppe. Das BEMA macht tolle Sachen für ein bisschen andere Personengruppen, aber es gibt da auch andere Träger, die man beauftragen könnte, ein Beratungsangebot einzurichten, um zu erkennen, was das Problem ist und wie man am besten handeln kann. Dann hat der Kollege Sven Meyer die Möglichkeit einer Bundesratsinitiative angesprochen. Das finde ich sehr gut. Es ist ja so, dass die beiden Parteien, die hier den Dringlichkeitsantrag stellen, auch auf Bundesebene mitregieren. Insofern kann es ja vielleicht sogar Erfolg haben. Kann man mal was Vernünftiges machen auf Bundesebene, nicht nur Verschärfung beim Bürgergeld, sondern vielleicht auch mal was für die Menschen. Da hätte ich auch ein, zwei Ideen und Vorschläge, was man da reinschreiben könnte. Einmal ist es ja so, das hat auch der Kollege Bocian gesagt, die Einreise- und Aufenthaltserlaubnis wird ja für die Auszubildenden aus Drittstaaten nur erteilt, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb in Deutschland muss ja an die Agentur herangetreten sein. Der Ausbildungsvertrag kommt ja nur über die Agentur zustande. Da müsste man, denke ich, eine Regelung einführen, die den Ausbildungsbetrieb in die Pflicht nimmt und dem Ausbildungsbetrieb untersagt, mit bestimmten Agenturen zusammenzuarbeiten. Zweite Idee: Man könnte, wenn sich ein deutscher Ausbildungsbetrieb einer zwielichtigen Agentur bedient, um im Drittstaat Auszubildende anzuwerben, eine Haftung für den Ausbildungsbetrieb einführen. Gibt es auch schon in anderen Bereichen mit Auslandsbezug. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb, der einer solchen Agentur die Anwerbung im Drittland überlässt, würde dann für Schweinereien, die diese Agentur veranstaltet, gegenüber dem Auszubildenden haften. Dritte Idee: Noch einfacher, noch besser, gab es auch schon! Warum sollen denn Private die Anwerbetätigkeit im Drittstaat machen? Warum macht das nicht die Bundesagentur für Arbeit selbst? Gab es schon bei anderen Anwerbeabkommen. Der gesamte Prozess ist von vorne bis hinten staatlich geregelt, also wann diese jungen Menschen die Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wann sie einreisen dürfen, wann sie das Aufenthaltsrecht wieder verlieren. Das ist alles von vorne bis hinten geregelt. Es sind x Behörden beteiligt. Warum überlässt man denn den Anwerbeprozess im Drittstaat, was das Sensibelste bei der ganzen Kette ist, irgendwelchen Privaten? Vierte Idee: Dann haben Sie es auch geschafft. Warum macht man den Botschaften, die das Visum erteilen, nicht Vorgaben, welche Agenturen ausgeschlossen sind? Es muss ja immer ein Visum erteilt werden, bevor die Einreise erfolgt. Da muss, das hat der Kollege Bocian richtig gesagt, der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden, Sprachzertifikat und so weiter. Und warum prüft dann das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft im Drittstaat nicht, ob diese Anwerbung über eine zwielichtige Agentur zustande gekommen ist? Die Botschaft oder das Konsulat hat es doch in der Hand, über die Visumserteilung da Schweinereien zu unterbinden. Insofern danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit, hat nicht bei allen Fraktionen noch gereicht für eine Aufmerksamkeit, die die Menschen wirklich betrifft, kann man auch nicht erwarten. Schönen Feierabend! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
