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Dr. Felor Badenberg

09.10.2025 Sitzungen 19/72

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch für die Frage! Wenn es um Finanzierung, um Zuwendungen aus dem öffentlichen Haushalt geht, dann gelten natürlich die Regularien, die im Haushaltsgesetz auch festgelegt sind. Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt, wie beispielsweise Bedrohung et cetera, dann werden natürlich die Strafverfolgungsbehörden zuständig. – Vielen Dank! [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)]

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