Tommy Tabor
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir wollen ein Berlin, in dem es wieder selbstverständlich ist, Kinder zu bekommen, ohne Angst vor finanzieller Überlastung, Wohnraummangel oder der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf haben zu müssen. Allen Berliner Familien möchten wir als bürgerlich-freiheitliche Partei dabei die Wahl lassen, ob sie ihre Kinder lieber zu Hause oder fremd betreuen lassen wollen. Entscheiden sich die Eltern für eine Fremdbetreuung, ist die hier vorliegende Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung. Sie hat das Potenzial, Eltern und das Kitapersonal spürbar zu entlasten. Wir begrüßen hier den Bürokratieabbau durch den automatischen Versand des Kitawillkommensgutscheins an Berliner Familien ab dem dritten Lebensjahr. Keine umständlichen Anträge mehr, kein Papierkrieg – das ist meines Erachtens längst überfällig. Allerdings bleibt jetzt hier schon zu klären, denn aus verschiedenen Fraktionen wurde jetzt Lebensjahr und Geburtstag durcheinandergebracht – – Ich lese in dem Gesetzesentwurf „drittes Lebensjahr“. Das ist bei mir der zweite Geburtstag, denn dann folgt nämlich das dritte Lebensjahr. Da müssten wir vielleicht mal klären, was jetzt eigentlich gemeint ist, dritter Geburtstag oder drittes Lebensjahr. Eltern wissen sofort, dass ihnen ein Platz zusteht und können nun ihre Wunschkita ansteuern, in der Hoffnung, dass Platz ist. Wir alle wissen: Momentan gibt es leider viel zu wenig Kinder in Berlin. Von daher bestehen hohe Chancen, einen Kitaplatz in der Wunschkita zu bekommen. Ganz besonders begrüßen wir die Planung zur Verbesserung der Betreuungsqualität durch einen verbesserten Personalschlüssel. Nach 26 Jahren sozialdemokratischer Irrfahrt im Dunkeln sehen wir mit Senatorin Günther-Wünsch wieder Licht am Ende des Tunnels. Als einzige bürgerliche Opposition wird die AfD weiterhin allerdings genau in diesen Tunnel reinleuchten. Dazu gehört es, in Zeiten knapper Kassen und etwas geringerer Geburtenraten trotzdem konsequent zu bleiben bei der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. [Beifall bei der AfD] Während der Haushaltsverhandlungen wird Ihnen die AfD mehr als genug Haushaltstitel zur Streichung vorlegen. Stellen für Erzieher wegen vorübergehender freier Kitaplätze zu streichen, wäre der absolut falsche Weg. Jetzt ist endlich die Chance da, mit weniger Kindern pro Erzieher für eine bessere Qualität zu sorgen. Hier darf nicht an der falschen Stelle gespart werden. Das wäre mit uns nicht machbar. Mit kleineren Gruppen, individueller Betreuung und mehr Sicherheit und Fürsorge für unsere Kleinsten können Eltern darauf vertrauen, dass ihre Kinder besser gefördert und betreut werden. In Zeiten miserabler VERA-Vergleichstests in der 3. Klasse als auch in der 8. Klasse und bei anderen Vergleichsstudien ist bessere frühkindliche Förderung und Bildung ein wesentlicher Schritt hin zu einer besseren Bildungsqualität und einem besseren Bildungssystem. Hier schließt sich gleich der nächste wesentliche Punkt dieser Gesetzesänderung an, der Fokus auf eine bessere Sprachförderung. Das wurde ja heute schon öfter mal angesprochen. Wir haben hier im Plenum mittlerweile unzählige Male über dieses Thema gesprochen und diskutiert. Im Gegensatz zu links-grüner Gleichmacherei auf geringstem Niveau steht die AfD für echte Chancengleichheit. Und dazu gehört am Anfang des Bildungsweges die Chance, dem Unterricht in der 1. Klasse, vom ersten Tag an in der deutschen Sprache folgen zu können. [Beifall bei der AfD] Hier kommen wir zu einem Punkt, der uns nicht konsequent genug erscheint und worüber wir in der weiteren Debatte reden müssen. Ja, Verbesserungen bei der Sprachförderung in diese Gesetzesänderung reinzuschreiben, ist gut. Bliebe es jedoch bei dieser Inkonsequenz bei der Durchsetzung bei einem festgestellten Sprachförderbedarf, hätten wir nichts gewonnen. In den vergangenen Jahren gab es einen katastrophalen Kreislauf. Nichtkitakinder werden zur Sprachstandsfeststellung aufgefordert. Nur ein Bruchteil erscheint. Herr Simon hat es schon erwähnt. Von diesen wenigen haben 80 Prozent einen Sprachförderbedarf, und davon kommt wiederum nur ein Bruchteil tatsächlich vorbei, um sich fördern zu lassen. Die traurige Folge: Hunderte Kinder erhalten keine auf dem Papier ganz nett gemeinte Sprachförderung, haben somit nicht die Chance, dem Unterricht in der 1. Klasse bereits ab dem ersten Tag in deutscher Sprache zu folgen. Wen trifft da die Schuld? Natürlich zuerst, und das muss man einfach mal ganz klar und deutlich sagen: Die Schuld trifft hier die Eltern. Das muss Konsequenzen haben. Der Artikel 6 unseres Grundgesetzes nimmt den Staat dadurch in die Pflicht. Beim Komplex Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung versagt der Staat in Form des Berliner Senats leider seit Jahren. Hier muss Verbindlichkeit her. Hier müssen harte Sanktionen unwilligen Eltern gegenüber greifen. Weitere Generationen – und man muss es einfach so knallhart sagen – von Bildungsversagern kann sich dieses Land einfach nicht mehr leisten, auch wenn die Kinder nichts dafür können, aber letztendlich kommt es auf das Gleiche hinaus. Wir brauchen die Sanktionen, damit wir die Eltern dazu bekommen, und wenn sie es nicht machen, muss der Staat irgendwie eingreifen und dafür sorgen, dass unsere Kinder hier in dieser Stadt ein besseres, altersgerechtes Sprachniveau erlernen und ab der 1. Klasse voll durchstarten können. Sonst drehen wir uns hier nur im Kreis, und in fünf Jahren diskutieren wir wieder über das Gleiche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
