Thorsten Weiß
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Zuge der bisherigen Beratung zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes schon vieles gehört, aber was mir hier dann doch noch einmal deutlich zu kurz kommt, das ist das Kernproblem, nämlich der chronische Personalmangel. Sie schreiben in Ihrem Entwurf selbst, dass Notfallsanitäter zwar mehr Kompetenz bringen, aber wegen der dreijährigen Ausbildung nicht schnell genug verfügbar sind. Sie schreiben auch, dass der Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nicht in der Lage sei, den Bedarf zu decken. Trotzdem tun Sie hier so, Herr Matz, als ließe sich mit organisatorischen Tricks und neuen Konzepten der Mangel verteilen. Das wird eben nicht funktionieren. [Beifall bei der AfD] Ja, auch ich betone, der Gesetzesentwurf enthält sinnvolle Bausteine: Der Rückzug der Berliner Feuerwehr aus dem Regelkrankentransport ist überfällig. Die Einführung von NotSan-Erkundern ist ein innovativer Schritt, um Bagatelleinsätze besser zu filtern, und auch die gesetzliche Verankerung der appbasierten Ersthelfer kann mit Sicherheit wertvolle Minuten retten, aber das hilft alles nichts, wenn das Fundament bröckelt. Das Fundament heißt nun einmal Personal. Auch ich möchte an dieser Stelle einmal unmissverständlich festhalten, dass unsere Rettungskräfte jeden Tag Herausragendes leisten. Sie rücken zu jeder Stunde aus. Sie erleben Not, Leid und leider auch immer häufiger Gewalt. Trotzdem versehen sie jeden Tag ihren Dienst, und das oft unter schwierigsten Bedingungen. Ihnen gilt unser größter Respekt und mein aufrichtiger Dank. Gerade deshalb dürfen wir die Männer und Frauen nicht alleine lassen. [Beifall bei der AfD] Wenn wir über das Personal sprechen – und das wurde bisher von keinem von Ihnen thematisiert –, dann müssen wir auch über die Attraktivität des Berufes sprechen. Denn: Wer will im Beruf des Rettungssanitäters arbeiten, wenn er dabei täglich an seine körperlichen und psychischen Grenzen gebracht wird, wo Gewalt gegen Einsatzkräfte längst traurige Realität ist, wo das Schichtsystem jede Familienplanung torpediert, Wochenenden, Feiertage kaum existieren und am Ende des Monats dennoch kein Gehalt steht, das diesen Einsatz widerspiegelt? Fragen Sie doch einmal Rettungssanitäter, ob sie ihren Beruf jungen Menschen empfehlen würden. Viele würden das verneinen. Genau wie Polizisten und Lehrer tragen auch sie die Last gesamtgesellschaftlicher Probleme, die Sie durch Ihre falsche Politik herbeigeführt haben. [Beifall bei der AfD] Dazu kommt: Der Rechnungshof hat bereits 2022 schwarz auf weiß festgestellt, dass die Feuerwehr ihren Personalbedarf nicht sachgerecht ermittelt. Trotzdem baut der Senat die Bedarfsplanung nur auf dem Papier aus – ohne Verbindlichkeit, ohne Fristen, ohne echte Konsequenzen. Nur was nützt solch eine Bedarfsplanung, wenn sie am Ende wieder von der Realität eingeholt wird? Denn: Es ist eben nicht nur eine Frage der Organisation, sondern der Kapazität. Sie wollen stattdessen, dass mehr Aufgaben organisatorisch bewältigt werden, ohne Stellenaufwuchs. Das ist Augenwischerei. Benennen wir die Dinge doch einmal beim Namen: Bagatelleinsätze sind ein Symptom mangelnder Steuerung im Gesundheitswesen. Die Überlastung in den Notaufnahmen ist ein Symptom unzureichender hausärztlicher Versorgung. Der Rettungsdienst wird zum Lückenbüßer für ein krankes System, und das, obwohl er der Notfallversorgung dienen soll. Ein Gesetz, das den Rettungsdienst entlasten will, muss diese Ursachen angehen. Stattdessen legen Sie uns eine Novelle vor, die bestenfalls die Symptome lindert. Natürlich ist richtig: Einnahmen aus besserer Abrechnung und aus dem neu geschaffenen Missbrauchstatbestand, § 21 a, sind richtig. 1,65 Millionen Euro konnten 2023 nicht abgerechnet werden. Das darf nicht wieder passieren, aber ich sage Ihnen klar: Diese Mittel müssen natürlich zweckgebunden in Personalgewinnung und -bindung fließen. Deswegen lauten unsere Vorschläge, erstens: verbindliche Personalplanung. Der Senat muss gesetzlich verpflichtet werden, den Personalbedarf transparent und nachvollziehbar zu berechnen, mit externer Kontrolle und klaren Fristen. Zweitens, Zweckbindung von Einnahmen: Alle Mehreinnahmen aus Abrechnung und Missbrauchsbekämpfung müssen direkt in die Ausbildung, Weiterbildung und Bindung von Einsatzkräften fließen. Drittens, Pilotprojekte mit Verbindlichkeit: Die Experimentierklausel darf natürlich nicht zum Papiertiger werden. Erfolgreiche Modelle müssen automatisch in den Regeldienst überführt werden, und zwar mit einem festen Zeitplan. Viertens, Stärkung der Schnittstellen: Kassenärztliche Vereinigung, Notaufnahme und Leitstelle müssen endlich ineinandergreifen, sonst verlagern wir die Probleme nur, statt sie zu lösen. Deshalb ist dieser Gesetzesentwurf kein Durchbruch, aber ein erster Schritt. Es bleibt dennoch viel zu tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
