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Marc Vallendar

AfD 25.09.2025 Sitzungen 19/71

Vielen Dank!– Mit Schreiben vom 24. Juni habe ich Akteneinsicht nach Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung von Berlin bei der Senatskanzlei und bei der Senatsinnenverwaltung beantragt, in Zusammenhang mit der Nichtbeantwortung meiner schriftlichen Anfrage zu Vornamen von deutschen Tatverdächtigen. Bis auf eine Eingangsbestätigung habe ich nichts erhalten. Ich frage den Senat: Wann werde ich denn diese Akteneinsicht nach über drei Monaten gewährt bekommen? [Torsten Schneider (SPD): Da gibt es einen Rechtsweg!]

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