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Cornelia Seibeld

25.09.2025 Sitzungen 19/71

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage und dafür, dass ich damit noch einmal Bezug nehmen kann auf das, was ich vor der Sommerpause im Zusammenhang mit den Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen an den Berliner Schulen angekündigt habe, nämlich dass ich die Beschwerdestrukturen überarbeiten, in den Blick nehmen werde und von Anfang an anerkannt habe, dass es dort Veränderungs- und Optimierungsbedarf gibt. Dabei war von Anfang an klar, dass es nicht nur um eine zusätzliche Beschwerdestelle gehen kann oder muss, sondern dass man auch die bestehenden Beratungsstrukturen in Bezug auf Transparenz, Erreichbarkeit, Wirksamkeit und Durchlässigkeit ganz stark in den Blick nehmen muss. Deshalb haben wir über die gesamte Sommerpause und in den vergangenen Wochen daran gearbeitet, innerhalb der bestehenden Beschwerdestrukturen die Prozesse und Meldewege klar zu definieren. Ebenso ist es aber wichtig, die bestehenden Rechtsbereiche ganz klar voneinander abzugrenzen. Das bereits von mir geschaffene Qualitäts- und Beschwerdemanagement, das QBM, richtet bekanntermaßen seinen Fokus auf das Landesantidiskriminierungsgesetz und das Schulgesetz. Die nun neu geschaffene zentrale Beschwerdestelle orientiert sich an den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Durch diese Abgrenzung wird einmal mehr deutlich, und das macht es vielleicht auch ein wenig plastischer, dass Betroffene bei den QBM-Teams in erster Linie Beratung erfahren und bei der neuen Beschwerdestelle vor allem die Durchsetzung ihrer Rechte. Ich halte diese klare Abgrenzung für Betroffene für sehr sinnvoll und auch für zwingend notwendig und geboten. Wir befinden uns momentan in der Phase einer entsprechenden Implementierung. Ich freue mich, mitteilen zu dürfen, dass ich dazu bereits mit dem Hauptpersonalrat eine einvernehmliche Abstimmung vorgenommen habe zur Einrichtung dieser zentralen Beschwerdestelle für das pädagogische und das nicht pädagogische Personal an Schulen. Damit soll es in Zukunft möglich sein, Beschwerdeprozesse bei Fällen von Diskriminierungen von schulischem Personal standardisiert, weil es auch zentralisiert ist, durchzuführen. Der Hauptpersonalrat hat in diesem Gespräch bereits seine Unterstützung zur Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat und dem Personalrat der beruflichen und zentral verwalteten Schulen zugesagt. – Vielen Dank! [Daniel Wesener (GRÜNE): Hauptsache, Sie lesen endlich die Briefe!]

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