Christian Zander
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur eine Sache klarstellen: In Ihrem Antrag steht, es gibt zu mehreren Verordnungen Entwürfe, auch zum Gesetz, und der Referentenentwurf zu der Mitgestaltungsverordnung verzögert sich nicht, sondern er wurde schon vorgelegt. Dazu gab es eine Anhörung mit Expertinnen und Experten, und die Ergebnisse der Anhörung werden natürlich ebenso eingearbeitet wie andere Anregungen aus dem öffentlichen, aber auch aus dem politischen Raum. Natürlich sind auch die in Ihrem Antrag angesprochenen Themen zum Gewaltschutz und zur Frauenbeauftragten in gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderung dem Senat und auch der Koalition nicht fremd, sodass derzeit von den zuständigen Senatsverwaltungen geprüft wird, ob und wie gesetzliche Regelungen dazu geschaffen oder geändert werden könnten. Selbstverständlich teilen wir das Ziel, dass gerade vulnerablere Gruppen wie diese vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden müssen und dass sie darin gestärkt werden müssen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher macht es Sinn, wenn ein Gesetz wie das Wohnungsteilhabegesetz recht neu ist, sich dieses genau anzusehen, wo es Verbesserungsbedarf gibt, und dann auch notwendigerweise gegenzusteuern. Nicht nur Sie, sondern auch der Senat hat das natürlich genau beobachtet und gewisse Bedarfe festgestellt, die gerade ergänzt und eingearbeitet werden. Sicher werden auch Ihre Überlegungen in irgendeiner Weise einfließen oder sind sowieso schon Teil der Neuregelung, auch ohne dass es Ihres Anstoßes bedurfte. Sie sprechen in Ihrem Antrag sehr detailreich mehrere Dinge an. Das werden wir sicherlich auch noch mal im Ausschuss besprechen, wenn dann auch die Vorlage der Verordnung vorliegt. Ich möchte nur noch einen Bereich ansprechen, wo ich gewisse Zweifel habe, und zwar haben Sie vorgebracht, dass der Gewaltbegriff anders, besser normiert werden müsste und er nicht ausreicht, sondern erweitert werden muss um bestimmte spezifische Gewaltbegriffe. Ich möchte kurz zitieren, wie der bisherige Gesetzeswortlaut ist, nämlich in § 1 Absatz 1 Nummer 4 heißt es: „Dabei gilt es insbesondere, … 4. sie vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt, insbesondere körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, sowie Diskriminierung zu schützen, …“ Ich gehe davon aus, dass auch ohne Erwähnung diverser anderer Formen wie beispielsweise der von Ihnen erwähnten digitalen Gewalt natürlich alle Gewaltformen davon erfasst werden und die Norm in ihrer Bedeutung dadurch sehr klar ist. Ich habe immer Bedenken, dass, je mehr Beispiele eingefügt werden sollen, wir uns umso mehr nachher rechtfertigen oder erklären müssen, weshalb wir diese bestimmten Formen erwähnt haben und nicht noch diese oder jene andere, was das Ganze immer ein bisschen schwieriger macht. Aber darüber können wir uns noch mal unterhalten. Fazit ist: Ihr Antrag enthält viele einzelne Punkte. Der Vorschlag des Senats wird noch sehr viel mehr Vorschläge und Punkte enthalten, und wir werden natürlich darüber in der Ausschussberatung reden, alles beleuchten, und dann schauen wir als Koalitionsfraktionen natürlich, ob uns das, was vorgelegt ist, ausreichend ist oder ob wir da auch noch einmal selber nachsteuern wollen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
