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Jian Omar

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 19/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert in ihrem Antrag die Einrichtung eines sogenannten Dublin-Abschiebezentrums in Berlin. Wer diesen Antrag liest, erkennt schnell: Es geht nicht um eine sachliche Lösung migrationspolitischer Fragen, sondern um pure Stimmungsmache. Angst soll geschürt, Halbwahrheiten sollen verbreitet und unser rechtsstaatliches Fundament soll untergraben werden. [Zurufe von Gunnar Lindemann (AfD), Tommy Tabor (AfD) und Marc Vallendar (AfD)] – Hören Sie zu, damit Sie auch ein bisschen was dazulernen außer Hetze! [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ja, in Hamburg und Brandenburg wurden Anfang dieses Jahres Dublin-Zentren eingerichtet, mit großem Getöse, aber die Bilanz, die Sie in Ihrem Antrag nicht erwähnen, ist ernüchternd. In Hamburg leben gerade mal 22 Personen in dieser Einrichtung, und seit März gab es lediglich 16 tatsächliche Abschiebungen. Niemand erhält reguläre Sozialleistungen, selbst aktive Kooperationsbereitschaft wird nicht anerkannt. Statt einer vernünftigen Asylpolitik sehen wir die systematische Entwürdigung von Menschen. [Zuruf von Gunnar Lindemann (AfD)] Diese Praxis ist juristisch höchst fragwürdig und menschlich nicht haltbar, und genau deshalb hat die Bezirksversammlung Wandsbek in Hamburg eine Prüfung nach Artikel 1 und Artikel 3 Grundgesetz sowie nach EU-Recht angestoßen. Sozialgerichte in Hamburg und auch in Nürnberg haben Leistungskürzungen in Dublin-Fällen bereits für unzulässig erklärt, weil sie gegen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum verstoßen, und daran sollten wir uns halten. Und auch Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sind kein rechtsfreier Raum. Sie sind nur bei richterlichem Beschluss möglich, zeitlich begrenzt und niemals pauschal, wie die AfD in ihrem Antrag fordert, oder automatisiert zulässig, wie die AfD hier nahelegt. Das ist also kein Instrument, um die Migration zu steuern, und schon gar nicht, um das Dublin-System zu reformieren. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung vieler Verwaltungsgerichte. Die Dublin-Überstellungen in bestimmte EU-Staaten, wie Griechenland, Bulgarien, Ungarn oder Polen, werden von den Gerichten regelmäßig untersagt. Warum? – Weil dort festgestellt wurde, wie das Verwaltungsgericht Minden zum Beispiel in dem Fall von Ungarn gesagt hat, dass dort systematische Menschenrechtsverletzungen und Misshandlungen durch die eigenen Behörden gegenüber den Geflüchteten dokumentiert sind. Dublin funktioniert seit Jahren nicht mehr, weil dieses System ein unfaires System gegenüber den EU-Außengrenzen war, weil man es sich hier in Mitteleuropa und Nordeuropa einfach gemütlich machen will und sagt: Diejenigen, die die EU an den Außengrenzen betreten, müssen dort bleiben. – Das Dublin-System ist damit gescheitert. Es überlastet die EU-Außengrenzen, zwingt Menschen in Elend und Unsicherheit und ist auch in Deutschland ein Bürokratiemonster, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben. Verfahren dauern Monate. Oft wird die Rückführung durch Fristversäumnisse verhindert, übrigens in erster Linie nicht durch die Geflüchteten, sondern die Länder, die nicht bereit sind, sie aufzunehmen. Dublin-Zentren werden daran nichts ändern. Sie kosten viel, binden Ressourcen und schaffen keinen Rechtsfrieden. Vielmehr brauchen wir eine geeinte europäische Lösung, die auf Menschlichkeit und Solidarität basiert. Dieser Antrag der AfD ist juristisch fragwürdig, menschenrechtlich unhaltbar und politisch zynisch. Er operiert mit falschen Zahlen, allein zum Zweck der Stimmungsmache. Berlin darf sich an solchen menschenunwürdigen Modellen nicht beteiligen. – Lieber Senat! Unsere Stadt hat sich vor Jahren zum sicheren Hafen für Schutzsuchende erklärt, und das ist gut so. – Wir stehen für ein gerechtes, menschenwürdiges und verfassungstreues Asylsystem. Deshalb lehnen wir diesen Antrag der rechtsextremen AfD selbstverständlich entschieden ab. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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