Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden, und wir kommen noch zur weiteren Behandlung der Gesetzesanträge. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2350 – Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstellen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2553 – Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Überweisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2554 – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Überweisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich weitere Dienstkräfte der Berliner Polizei sehr herzlich im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen. – Vielen Dank für Ihren Einsatz! [Allgemeiner Beifall] Dann komme ich zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage einem weiteren Mitglied dieses Hauses. Es beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Herrmann. – Bitte schön!
