Burkard Dregger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU und SPD legt Ihnen heute nach zweijährigen intensiven Beratungen eine umfassende Novellierung des Berliner Polizeirechtes vor. Der äußere Umfang des größten Gesetzesentwurfs in der Geschichte des Abgeordnetenhauses von Berlin gibt einen Hinweis auf sein inhaltliches Gewicht. Wir passen die polizeilichen Befugnisse an die Bedrohungslage an. Das ist überfällig! [Beifall bei der CDU und der SPD] Cyber- und Sabotageangriffe auf staatliche Einrichtungen, auf überlebenswichtige Infrastrukturen, auf Unternehmen und Bürger, Spionage, Terrorgefahren, gewalttätiger Extremismus, organisiertes Verbrechen, Gewaltkriminalität und vieles mehr – diese wachsenden Gefahren fordern den Rechtsstaat heraus, sie fordern uns alle heraus. Die Menschen in unserem Land spüren diese Gefahren, und sie dürfen zu Recht von uns erwarten, dass wir für ihren Schutz sorgen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wer sich dem verweigert, erschüttert das Vertrauen der Menschen in die Schutzfunktion unseres Staates. Schwindet aber das Vertrauen, dann erodiert das demokratische Gemeinwesen, und das können wir nicht wollen. Deshalb ist es unsere Pflicht, unsere liberale Demokratie auch wehrhaft zu machen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Mit einem veralteten Polizeirecht ist das nicht möglich. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen. Das derzeitige Polizeirecht gestattet der Polizei die Überwachung von Festnetzanschlüssen terroristischer Gefährder, nicht aber deren kryptierter Kommunikation. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Wer nutzt denn heute noch Festnetzanschlüsse? Die terroristischen Gefährder wissen nicht einmal, was das ist. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Derartige Beschränkungen sind realitätsfern. Sie gehören ins letzte Jahrhundert, aber nicht in ein modernes Polizeirecht, dass den heutigen Gefahren wirksam begegnen muss. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wir verfolgen mit unserem Gesetzesentwurf vier Ziele – erstens: Wir sorgen für mehr Sicherheit für alle in Berlin. Endlich, nach fast zehn Jahren Debatte, darf die Polizei in unseren Kriminalitätsschwerpunkten zukünftig Videoaufklärung einsetzen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, und die Videoaufnahmen auch zur Strafverfolgung nutzen. Wer die Alexwache am Alexanderplatz kennt, weiß, dass dort Kameras an der Außenfassade angebracht sind, aber diese Kameras sind auf die Außenfassade gerichtet und nicht auf den Alexanderplatz. Diese unerklärliche Beschränkung wird fallen, denn es wird darauf ankommen, den Gesamtplatz zu schützen und nicht nur die Alexwache. [Beifall bei der CDU und der SPD] Ebenso erlauben wir Bild- und Tonaufnahmen an stationären Notrufsäulen der Polizei. Wenn Menschen in Not dort Hilfe suchen, kann die Polizei das Umfeld sehen. Das ist für Menschen in Not ein ganz wichtiger Schutz. Die Speicherfristen im öffentlichen Nahverkehr verlängern wir auf 72 Stunden. Wir wollen verhindern, dass das Videomaterial aufgrund einer zu kurzen Speicherfrist zu früh gelöscht wird. Diese Neuerung kommt allen Menschen in unserer Stadt zugute. [Beifall bei der CDU und der SPD] Unser zweiter Schwerpunkt betrifft den verbesserten Schutz unserer Einsatzkräfte. Bereits in unserer ersten Polizeirechtsnovelle haben wir den verbessert. Wir haben den Einsatz von Bodycams ausgedehnt und der Polizei das Elektroschockgerät als neues Einsatzmittel an die Hand gegeben. Der Taser hat sich bereits in mehr als 100 Fällen im letzten Jahr zur Eigensicherung unserer Einsatzkräfte bewährt. Nunmehr wollen wir per richterlicher Anordnung körperliche Untersuchungen gestatten, wenn für unsere Einsatzkräfte die Gefahr einer Ansteckung durch einen einsatzbedingten engen Körperkontakt besteht. Bei rechtzeitigem Erkennen können medizinische Maßnahmen wie die postexpositionelle Prophylaxe vor einer Ansteckung schützen. Denken Sie an die vielen Versammlungslagen in unserer Stadt. Angesichts dieses Einsatzgeschehens in unserer Stadt sind wir das unseren Einsatzkräften schuldig. [Beifall bei der CDU und der SPD] Des Weiteren regeln wir zum Schutz unserer Einsatzkräfte endlich den finalen Rettungsschuss. Das, was strafrechtlich bereits als Nothilfe gerechtfertigt ist, soll auch polizeirechtlich zulässig sein. [Marc Vallendar (AfD): Das fordern wir schon seit acht Jahren!] Es ist ein völlig unhaltbarer Zustand, dass sich unsere Einsatzkräfte im Falle eines finalen Rettungsschusses alleine verantworten müssen. Wir schaffen jetzt Klarheit, wir stehen auch hinter unseren Einsatzkräften, wenn sie schwere Entscheidungen zu treffen haben. [Beifall bei der CDU und der SPD] Dritter Schwerpunkt: Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf den Bereich der Bekämpfung von Terrorgefahren, Angriffen gegen überlebenswichtige Infrastrukturen und gegen das organisierte Verbrechen. Zum einen geht es hier darum, der Polizei den Einsatz von Drohnen für Übersichtsaufnahmen und weitere Datenerhebungen zu gestatten, aber es geht auch um die Befugnis der Polizei, gegen feindliche Drohnen vorzugehen. Zum anderen geht es um die elektronische Kommunikation terroristischer Gefährder und schwerer Verbrecher. Die muss auf der Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses überwacht werden können. Hierzu führen wir die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung ein. Ferner begründen wir die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen zur Auskunft über die Bestandsdaten von Telefonanschlüssen sowie die Verkehrs- und Nutzungsdaten. Dies ist für die Ermittlung terroristischer Gefahren unumgänglich. Des Weiteren wollen wir die Polizei berechtigen, Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen, zum Beispiel, um die Kommunikation von Gefährdern gezielt zu stören oder um zu verhindern, dass ein Sprengsatz über eine Telekommunikationsverbindung gezündet werden kann. Auch die Funkzellenabfrage zur Gefahrenabwehr muss kommen, ebenso die elektronische Fußfessel, um die Bewegung von Gefährdern überwachen und von ihnen ausgehende Gefahren abwehren zu können. Wer könnte angesichts der Bedrohungslage ernsthaft dagegen sein? [Beifall bei der CDU und der SPD] Der vierte Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Schutz vor häuslicher partnerschaftlicher Gewalt. In den letzten zehn Jahren ist die jährliche Zahl erkannter häuslicher Gewalttaten um 31 Prozent auf fast 20 000 gestiegen. Wir wollen neue Wege gehen, um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Zum einen werden wir das maximale Betretungsverbot für häusliche Gewalttäter von 14 auf 28 Tage verlängern. Diese längere Frist ermöglicht es Opfern häuslicher Gewalt, besser Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz zu erhalten.
