Niklas Schrader
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss vorab schon mal sagen: Wir diskutieren hier einen Gesetzentwurf des Senates, und die zuständige Senatsverwaltung ist nicht mal mit einem Staatssekretär anwesend. Das ist schon ziemlich schwach. [Senator Christian Gaebler: Doch!] – Wo ist er? [Sebahat Atli (SPD): Zur Linken! – Weitere Zurufe] Der Innenstaatssekretär; die Innensenatorin und der Innenstaatssekretär, die das vorbereitet haben! – Nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Gaebler, aber im Ausschuss werden Sie das natürlich nicht vertreten. [Vasili Franco (GRÜNE): Kennen Sie das Gesetz, Herr Gaebler?] Man hätte sich das Regelwerk des Verfassungsschutzgesetzes unter dem Aspekt ansehen können, was beim Verfassungsschutz funktioniert und was weniger gut funktioniert. Ich finde, das liegt nicht allzu fern, wenn man sich mal anschaut, was es in den letzten Jahren so für – sage ich mal diplomatisch – kritikwürdige Punkte an der Arbeit des Verfassungsschutzes gegeben hat. Beim Anschlag am Breitscheidplatz hat der Verfassungsschutz trotz intensiven Einsatzes von V-Personen und anderer Instrumente als Frühwarnsystem versagt. Das hat auch der Untersuchungsausschuss parteiübergreifend festgestellt. Bei der Neuköllner Anschlagsserie war er Teil des Behördenversagens, weswegen dann am Ende die Betroffenen nicht vor den Anschlägen geschützt waren. Es war im Untersuchungsausschuss teilweise erschreckend, muss ich sagen, mit welcher Gleichgültigkeit und Ahnungslosigkeit die Zeugen des Verfassungsschutzes da aufgetreten sind. Das sind nur zwei Beispiele, und es sind Beispiele, bei denen nicht die Befugnisse das Problem waren. Deshalb gab es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken 2021 das Vorhaben – ich zitiere –: „Wir werden die Arbeitsweise des Berliner Verfassungsschutzes wissenschaftlich mit dem Ziel einer verbesserten … Kontrolle, Transparenz und Effektivität als Frühwarnsystem evaluieren.“ Das ist ein Vorhaben von großer Schönheit, finde ich; nur leider war es erst mal nur für die Geschichtsbücher, denn CDU und SPD haben dann nach der Wiederholungswahl beschlossen: Evaluationen – das können wir uns sparen. Es gibt bei Ihnen keine Bereitschaft, die Arbeit des Verfassungsschutzes noch mal kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Das wäre aber, finde ich, bitter nötig, liebe Koalition. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Und so liest sich auch der Gesetzentwurf. Was Kontrolle und Transparenz angeht, wird nur getan, was man eben tun muss, wenn das Bundesverfassungsgericht es vorschreibt. Da gibt es dann kleine Fortschritte beim Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung und beim Richtervorbehalt. Das ist aber wirklich das absolute Minimum, und ansonsten geht es vor allem um neue Grundrechtseingriffe. Das ist ein Problem, und das ist keine Balance mehr, lieber Herr Lehmann. Das Weitestgehende ist die Onlinedurchsuchung. Die Koalition will, dass der Verfassungsschutz eine Spionagesoftware einsetzt, die Handys und Computer ausforscht. Das ist in mehrerlei Hinsicht problematisch und ein gefährliches Unterfangen, denn der Staat bekommt de facto unbegrenzten Zugriff auf sämtliche Daten eines Geräts. Niemand kann kontrollieren, dass die Grenze, die im Gesetz steht, auch eingehalten wird. Das kann kein Richter, das kann kein Parlamentsgremium, das ja noch nicht mal beteiligt wird, im Nachhinein prüfen. Das ist auch ein Problem für die IT-Sicherheit; das vergessen die Freunde der Überwachung immer. Das ist ein Problem für die IT-Sicherheit. Wenn der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzt, dann heißt das, dass diese Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. Der Staat produziert also IT-Unsicherheit und das in Zeiten von Cyberangriffen, von Massenmanipulation. Da, finde ich, treiben Sie hier wirklich den Teufel mit dem Beelzebub aus, und das ist ein Problem. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Das ist noch nicht alles, man kann die Liste noch fortsetzen. Auch mit der neuen Bestandsdatenauskunft und Verkehrsdatenauskunft gibt es neue tiefe Eingriffe in die Privatsphäre, es soll die Eingriffsschwelle bei der Wohnraumüberwachung herabgesetzt werden. Was ich auch ziemlich bemerkenswert und sehr bedenklich finde, ist, dass Sie den Auskunftsanspruch von Betroffenen einschränken wollen. Wenn man wissen will, ob man beim Verfassungsschutz gespeichert ist, dann soll man ein berechtigtes Interesse und einen konkreten Sachverhalt darlegen. Das heißt also, künftig muss man sich erst mal selbst beim Verfassungsschutz denunzieren, damit der prüft, ob man da gespeichert ist. Ich finde, das ist echt ein Hohn für alle, die ihre Rechte wahrnehmen wollen. Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Man könnte jetzt noch andere Punkte nennen, über die wir noch diskutieren müssen und werden. Es gibt eine neue Übermittlungsbefugnis an nicht öffentliche Stellen. Das, finde ich, kann unter Umständen problematische Auswirkungen haben. Da wird auch teilweise die Möglichkeit geschaffen, das ohne Einwilligung der Betroffenen zu machen. Es gibt die Probleme mit der Verdachtsberichterstattung. Das erhöht vielleicht die Transparenz, erhöht aber auch die Diskreditierungswirkung für die Betroffenen. Auch das ist nicht nur gut, und auch das muss man diskutieren. Ich glaube, wir brauchen dazu wirklich eine ausführliche Anhörung und ausführliche Diskussionen im Ausschuss. Ich bin auch gespannt, was die Datenschutzbeauftragte zu diesem Gesetzesvorhaben sagen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass sie Ihnen die Leviten lesen wird. Ich bin sehr gespannt. Das machen wir dann alles. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
