Marc Vallendar
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lehmann! Also den Unsinn, den Sie gerade erzählt haben, muss ich noch richtigstellen. Es ist zwar richtig, dass § 3 Jugendgericht [Torsten Schneider (SPD): Wie heißt das Gesetz noch mal?] – Jugendgesetz – [Torsten Schneider (SPD): Wie war das?] eine Einzelfallprüfung vornimmt, [Zuruf von Jan Lehmann (SPD)] in der die individuelle Reife geprüft wird. Das erfolgt bei Jugendlichen im Strafrecht, aber das ist ja genauso vorzunehmen. Wenn man die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre senkt, dann müssen Sie diese Prüfung nämlich genauso vornehmen. [Torsten Schneider (SPD): Muss ich nicht!] Also das ist kein Argument, die Strafmündigkeit nicht zu senken. Es ist kein Gegenargument. Im Gegenteil: Indem Sie das nicht ermöglichen, kommt es gar nicht zu einer Prüfung der individuellen Strafreife. Insofern haben Sie da gerade völligen Unsinn erzählt. [Beifall bei der AfD – Torsten Schneider (SPD): Das hat zur Klarheit beigetragen!]
