Alexander Herrmann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier und daheim an den Empfangsgeräten! Kollege Vallendar! Sie hätten vielleicht Ihrem Kollegen Laatsch zuhören sollen. Er hat es in einfacher Sprache erklärt, sodass es gut verständlich war, was Regelungskompetenz Bund und was Regelungskompetenz Land ist. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs ist Regelungskompetenz Bund. Das vielleicht zur Einleitung! [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Eine Bundesratsinitiative können wir machen, aber wenn der Bundesgesetzgeber an der Stelle den Handlungsbedarf nicht sieht, glaube ich, wird eine Bundesratsinitiative daran nichts ändern. Er sieht diesen aber, um dort einmal ein wenig zu spoilern. Ja, wir erleben einen besorgniserregenden Anstieg von Gewaltkriminalität von unter 14-Jährigen. Fälle von Raub, Körperverletzung, Bedrohung auch mit Waffen durch Kinder nehmen leider zu. Zunehmend werden Kinder gezielt von kriminellen Gruppen und auch Clans instrumentalisiert und Schutzlücken im Strafrecht ausgenutzt. Das muss uns zum Handeln animieren. Als CDU nehmen wir diese Entwicklung sehr ernst. Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben, auch zur Prävention. Aber wie gesagt, gefragt ist hier der Bundesgesetzgeber, und Ihre Idee ist ja nicht neu. Sie hatten auf den Wahlkampf im Bund abgestellt. Ich mache es konkreter: Wir als CDU haben mit Beschluss unseres Landesvorstands auf der Klausurtagung im April 2024 eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre durch eine Bundesratsinitiative gefordert. [Zuruf von der AfD: Sie machen es ja nicht!] Wir haben damit einen wichtigen Impuls für die politische Debatte geliefert. Sie sind also wieder nur jemand, der diesen Fall nimmt und hier populistisch versucht, Kapital daraus zu schlagen. Das Thema ist aber viel komplexer, als Sie es jetzt hier eben versucht haben darzustellen. Eine Mehrheit im Bundesrat, die Sie hier suggerieren, gibt es hierfür bislang nicht, auch wenn zum Beispiel der CDU-Innenminister Herbert Reul aus Nordrhein-Westfalen erst kürzlich die Herabsetzung der Strafmündigkeit für denkbar gehalten hat, aber, ich glaube durchaus auch mit Blick auf seinen Koalitionspartner einige offene Fragen gesehen hat, die es zu klären gilt. Das ist eben die Frage, mit der wir uns jetzt gemeinsam beschäftigen müssen, die der Bund aktuell diskutiert. Eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit, ohne dabei auch die konkreten Schritte für die Folgen dieser Entscheidung zu regeln und zu bedenken, ist eben keine Lösung. Wo wollen Sie denn die ganzen Kinder – Sie wollen die ja alle wegsperren – unterbringen? [Zuruf von der AfD] Es gibt ja – auch das haben Sie verschwiegen – selbst von Ihrer Fraktion auf der Bundestagsebene aktuell einen Antrag, der dort beraten wird und sicherlich auch noch mal neue Erkenntnisse und auch neue Argumente bringt. Sie haben eben so getan, als ob das alles quasi ein Selbstläufer wäre. Nein, ist es nicht, weil das Thema viel komplexer ist. Wir brauchen nämlich keine Strafrechtsreform auf Zuruf, sondern auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auf dieser Basis, so hat es sich die schwarz-rote Koalition im Bund ins Pflichtenheft geschrieben, müssen dann gesetzgeberische Handlungsoptionen benannt und natürlich, das ist klar, zügig umgesetzt werden. Denn auch klar ist: Strafrecht ist keine pädagogische Notlösung, wie Sie sie jetzt hier versuchen zu erzeugen. Jugendhilfe, Sozialarbeit und Prävention müssen weiterhin an erster Stelle stehen. Ich glaube, da sind wir uns hier zum überwiegenden Teil im Saal auch einig. Für schwere Wiederholungtaten brauchen wir jedoch flexiblere Reaktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht. Strafmündigkeit bedeutet aber nicht automatisch Jugendhaft – ich hatte es eben schon dargestellt –, denn Jugendstrafrecht ist auf Erziehung ausgelegt, und das muss es auch bleiben. Das sollten uns die jungen Menschen wert sein. Jugendstrafvollzugsangebote in freier Form, wie es zum Beispiel in Hessen mit dem Projekt Seehaus umgesetzt wird, halte ich für eine interessante Variante. Da sollten wir schauen. Auch wenn dieses Projekt, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, natürlich in einem Stadtstaat wie Berlin nicht eins zu eins umsetzbar ist, ist das eine Möglichkeit, junge Menschen zurückzuholen und ihnen auch die Verwerflichkeit ihrer Tat aufzuzeigen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf das Argument eingehen: Aber andere europäische Staaten haben das auch! Andere europäische Staaten haben sogar eine Strafmündigkeit ab zehn Jahren! – Fakt ist aber, dass auch in diesen Ländern mit niedriger Strafmündigkeit die Zahl an jugendlichen Gewalttätern immer weiter gestiegen ist. Denn eine Herabsetzung der Strafmündigkeit, anders als von Ihnen hier suggeriert, ist eben kein Allheilmittel. [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Wir verschließen nicht die Augen vor der Realität, aber ein starker Rechtsstaat handelt nicht hastig und populistisch, sondern auf Basis empirischer Fakten. Ich freue mich auf die Debatte, wir werden den Antrag aber ganz sicher ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
