Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tat sorgte für blankes Entsetzen: Am Morgen des 22. Mai griff ein 13-Jähriger mit einem Messer seinen Mitschüler an. Der Angreifer ging in der Umkleidekabine der Sporthalle der Grundschule in der Daberkowstraße in Spandau auf den zwölfjährigen Maximilian los und verletzte ihn lebensgefährlich. Nur eine NotOP rettete ihm das Leben. Der Täter? – Minderjährig und nicht strafmündig, aber bereits mehrfach bei der Polizei in Erscheinung getreten. Viele erinnern sich auch an den geplanten und vollendeten Mord an der zwölfjährigen Luisa aus Freudenberg im vergangenen Jahr, bei dem zwei Mitschülerinnen, 12 und 13 Jahre alt, die Tat gestanden. Das Landesjugendamt in Nordrhein-Westfalen hatte kein Verfahren für den Umgang mit den Täterinnen parat. „So einen Fall gab es noch nie“ –, und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren, äußerte ein Behördenleiter. Doch diese Taten sind bei Weitem keine tragischen Einzelfälle mehr. Immer mehr Kinder unter 14 Jahren werden straffällig. Die Zahl der Tatverdächtigen in diesem Alter verdoppelte sich im Zeitraum von 2016 bis 2024 bundesweit auf 13 755 Fälle. Allein von 2023 auf 2024 nahm die Zahl der tatverdächtigen Kinder um 11,3 Prozent zu. Gerade bei Gewalt- und Rohheitsdelikten sind dramatische Anstiege zu verzeichnen. Die Jugendämter und Schulverwaltungen sind of rat- und hilflos. Überweisungen in psychiatrische Einrichtungen und mögliche Schulverweise sind oft die einzigen rechtlichen Mittel, die übrig bleiben. Den Opfern dieser Taten geht es ähnlich: Außer einer Beantragung eines Annäherungsverbots beim Familiengericht bleiben die Taten so gut wie ohne wirksame Konsequenzen. Der Reifegrad der Kinder und Jugendlichen heutzutage ist leider höher, als er das noch vor 20 Jahren war. Jugendgefährdende Inhalte im Internet sind frei verfügbar. Die ach so moderne antiautoritäre Laissez-faire-Erziehung führt immer mehr dazu, dass Kinder ihre Grenzen nicht kennen oder aufgezeigt bekommen, und negative kulturelle Einflüsse, in denen Probleme mit Gewalt bewältigt werden und der Respekt gegenüber Autoritäten abhandengekommen ist, greifen immer mehr um sich. Es ist also an der Zeit, dass die Politik in diesem Feld handelt. Wir können nicht länger zusehen. Ein kleiner Baustein gegen diese Entwicklung ist die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre. [Beifall bei der AfD] Das fordert nicht nur die AfD. Noch im Bundestagswahlkampf hatte sich die CDU/CSU für die Senkung der Strafmündigkeit ausgesprochen, nach dem Vorbild anderer EU-Länder. In Frankreich liegt zum Vergleich die Grenze bei 13 Jahren, in den Niederlanden bei zwölf Jahren und in Großbritannien bei zehn Jahren. Doch im Koalitionsvertrag mit der SPD ruderte die CDU wieder zurück. Nun wird nur eine Studie in Auftrag gegeben. Das, meine lieben Kollegen, dauert zu lange. [Beifall bei der AfD] Wir brauchen keine Studie, um zu erkennen, dass es hier dringend einer Änderung bedarf. Es gibt auch ausreichend Argumente dafür: Erstens ist die juristische Aufarbeitung nach einem schweren Verbrechen von großer Bedeutung für die Opfer, für die Öffentlichkeit, aber auch für die Täter. Im Fall von Kindern bleibt die Aufklärung der näheren Umstände vollkommen aus. Zweitens kann der Prozess Folgetaten verhindern. Insbesondere würde eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters es ermöglichen, früher und verlässlicher gegen sich verfestigende Delinquenzmuster vorzugehen. Das Jugendstrafrecht verfolgt vorrangig das Ziel, erneute Straftaten von Jugendlichen oder Heranwachsenden zu verhindern. Allzu lange Verzögerungen bei der Ahndung können hingegen das Risiko für weitere Straftaten erhöhen. Drittens wurde die Strafmündigkeit im Jahr 1923 willkürlich von 12 auf 14 Jahre mit dem Argument angehoben, dass in diesem Alter die Schulpflicht endete. Diese Altersgrenze hat also überhaupt nichts mit der tatsächlichen Straffähigkeit zu tun. Viertens werden Kinder heute eben früher straffällig, wie die Statistik zeigt. Wir haben bereits beim Wahlrecht die Altersgrenze gesenkt, warum also nicht auch bei der Strafmündigkeit? Da sich der Bund leider nicht handlungswillig gezeigt hat, liegt es an den Landesregierungen, diesbezüglich im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen. Wir als Alternative für Deutschland laden Sie herzlich dazu ein, sich unserer Initiative anzuschließen. Die Bürger da draußen erwarten, dass Sie endlich handeln. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
