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Tino Schopf

SPD 12.06.2025 Sitzungen 19/67

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, liebe Frau Hassepaß, und der Koalitionsvertrag haben durchaus einige Schnittmengen. Bei vielen Zielen sind wir uns in der Tat einig und haben diese bereits festgeschrieben. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Gleiches gilt für die vielen Aspekte aus den Stadtentwicklungsplänen Wohnen, Mobilität und Verkehr sowie Zentren. Sie fordern nun folgerichtig die Umsetzung. Doch der Senat kann Maßnahmen ja nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten vornehmen; auch das ist bekannt. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro werden zukünftig dabei helfen, zahlreiche Maßnahmen, die wir uns hier vorgenommen haben, besser anzugehen. Positiv, das möchte ich Ihnen sagen, hat mich Ihr klares Bekenntnis zum U-Bahn-Ausbau, zu neuen U-Bahn-Linien überrascht. Da musste ich tatsächlich zweimal hinsehen. Denn seit 2016, Sie wissen das, fordere ich ja gebetsmühlenartig, dass der Neu- und Ausbau notwendig ist. Insofern freut es mich, dass Sie Ihre Meinung als Fraktion dahin gehend geändert haben und jetzt auch einsehen, dass die Straßenbahn allein der wachsenden Stadt nicht gerecht werden kann. Mit dem Ausbau von S- und U-Bahn-Linien und auch der Straßenbahn wollen wir vor allem in den Außenbezirken die Mobilitätsangebote verbessern. Der größte Anreiz, den Pkw stehen zu lassen, ist und bleibt nun mal ein gutes ÖPNV-Angebot. Deshalb ist es wichtig, schon bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere den Nahverkehr mitzudenken. Hier dockt auch der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 an, der sich konkret auf die Stadt der kurzen Wege, so wie Sie es ja in Ihrem Antrag fordern, bezieht. Auch den Ansatz der Zero Emission haben wir im Blick, und hierzu baut das Land die entsprechende Infrastruktur aus – nachzulesen in der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030, war ja unter anderem heute schon mal Thema hier im Plenum. Im Bereich des öffentlichen Fuhrparks verfolgt Berlin bereits heute konsequent das Ziel, emissionsarme Fahrzeuge zu beschaffen. Ab 2030 sollen dann nur noch elektrische Fahrzeuge hinzukommen. Auch das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin läuft weiter; alles Dinge, die Ihnen ja durchaus bekannt sind. Bei dem Anwohnerparkgebühren braucht es eine Anpassung. Die jetzigen Gebühren in Höhe von 10,20 Euro decken nicht mal ansatzweise die Verwaltungskosten in Höhe von 37,68 Euro, von Instandsetzungsarbeiten mal ganz zu schweigen. Aus diesem Grund hat meine Fraktion eine angemessene Anpassung beschlossen und festgehalten, dass die Mehreinnahmen durch die Anwohnervignetten zweckgebunden eingesetzt werden, beispielsweise um Gehwege instand zu halten und zu errichten. Insofern sind wir als SPD-Fraktion da auf einem guten Weg. Gleichwohl – und mir ist bewusst, dass Ihr Antrag auch darauf abzielt – gibt es einige Punkte, die in der Koalition rege diskutiert werden und zu denen es bisher noch unterschiedliche Meinungen gibt. Sie sprechen zum Beispiel die Ausweitung von Tempo 30 an, und da bin ich ganz bei Ihnen. Derzeit sprechen wir, Sie haben es mitbekommen, vor allem über den Erhalt von Tempo 30, und das nicht nur zum Schutz vor Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung. Ich habe es gerade in der Aktuellen Stunde angesprochen: Mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO liegen nun die notwendigen Umsetzungshinweise vor, um Maßnahmen wie beispielsweise die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen und entlang hochfrequentierter Schulwege, neue Möglichkeiten beim Bewohnerparken, der Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr oder der Einrichtung von Fußgängerüberwegen umzusetzen. Da erwarte ich, dass sich die Verkehrsverwaltung, die zuständige Senatorin, intensiv Gedanken macht. Anordnen, muss die Devise lauten, und nicht abordnen! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]

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