Thorsten Weiß
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jahresbericht des Bürger- und Polizeibeauftragten für 2024 liefert ein eindrucksvolles Zahlenwerk. Die Beschwerden haben sich fast verdoppelt, wir haben es gehört, von 429 auf 784 Fälle. Das klingt nach Erfolg. Das klingt nach Relevanz und nach Notwendigkeit. Doch wenn man genauer hinschaut, zeigt sich ein anderes Bild, denn nur 2,9 Prozent der Beschwerden beim Bürgerbeauftragten waren überhaupt begründet, weitere 2,7 Prozent nur teilweise. Das heißt: 94,4 Prozent der Fälle waren unbegründet, und der Beauftragte konnte wenig bis nichts bewirken. Beim Polizeibeauftragten sieht es kaum besser aus. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Gleichzeitig brüstet sich der Bericht jedoch damit, dass über 50 Prozent der Fälle zu Beratung und Abhilfe geführt hätten. Doch das ist eine Nebelkerze, denn wer keine echten Eingriffsrechte hat, der kann auch nichts wirklich lösen. Die Verwaltungsstruktur bleibt doch so verstopft wie zuvor, nur dass nun ein neuer Akteur versucht, mit freundlichen Worten zu kitten, was an struktureller Dysfunktion kaputt ist. [Beifall bei der AfD] Die Verwaltungsprobleme Berlins sind real, und sie sind massiv. In den Sozialämtern betreuen einzelne Kräfte bis zu 350 Fälle. Manche Bearbeitungen dauern Monate, Bescheide sind unklar, Rückfragen bleiben unbeantwortet. Die Lage ist nicht angespannt, sie ist prekär. Was kann der Bürgerbeauftragte da tun? – Laut Bericht: beraten, weiterleiten und erklären. Keine einzige dieser Maßnahmen behebt aber die Ursache, im Gegenteil: Beschwerden werden mit dem Hinweis abgebogen: Wir erklären Ihnen, warum nichts geht –, statt strukturelle Abhilfe zu schaffen. Die Ombudsstelle hat inzwischen neun Mitarbeiter, digitale Aktenführung, neue Räume und mehrsprachige Werbekampagnen. Das klingt modern, ist aber Augenwischerei, wenn gleichzeitig die Sozialarbeiter im Bezirk mit Aktenstapeln kämpfen, weil die Software aus dem Jahr 2000 stammt und digitale Lösungen fehlen. Warum wird hier in ein zweites Hilfssystem investiert, statt das erste endlich auf stabile Füße zu stellen? [Beifall bei der AfD] Auch die Rolle des Polizeibeauftragten ist ambivalent. In nur 8,1 Prozent der Fälle erwiesen sich die Beschwerden als teilweise berechtigt. Die Zahl der Eingaben steigt, doch oft fehlt es an Konsequenzen, und sobald ein formales Verfahren eingeleitet wird, sind informelle Schlichtungen ausgeschlossen – ausgerechnet dort, wo Vermittlung eigentlich gebraucht wird. Die Polizei wiederum reagiert mit Misstrauen, verweigert Akteneinsichten und klagt gegen Auskunftspflichten. Inzwischen musste der Beauftragte, wir haben es gehört, vor dem Verwaltungsgericht klären lassen, ob er überhaupt Informationen erhalten darf. Das ist ein Ausdruck von Misstrauen und nicht von gelungener Kontrolle. Gleichzeitig gilt: Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Polizei. Aber er braucht eben keine strukturelle Verdopplung, wenn diese das Vertrauen nicht stärkt, sondern neue Konflikte schafft. Fehlerkultur ja, Generalverdacht nein. [Vereinzelter Beifall bei der AfD] Die eigentliche Gefahr ist systemisch. Die Ombudsstelle wird zur Auslagerung, eine Art kommunikatives Ventil für eine Verwaltung, die sich längst als dysfunktional erwiesen hat. Was aber nützt es dem Bürger, wenn seine Beschwerde höflich dokumentiert, aber nicht gelöst wird, wenn der Ombudsmann erklärt, warum nichts passiert, aber selbst gar nicht handeln kann? Ein Beispiel: die Rückführung psychisch kranker Menschen in entsprechende Einrichtungen, ein sensibler Bereich. Der Polizeibeauftragte kritisiert Missstände, fehlende richterliche Beschlüsse, mangelnde Einsatzkonzepte. Aber was passiert? – Wieder nur der Hinweis auf Gespräche, Workshops und Empfehlungen oder die missbräuchliche Nutzung dienstrechtlicher Ermittlungen zur privaten Strafverfolgung. Auch das wurde schon thematisiert, Stichwort Gartenzwerg-Fall. Hier braucht es Dienstaufsicht und klare Regeln, nicht eine externe Stelle, die dokumentiert, aber nicht durchgreift. [Beifall bei der AfD] Dieser Beauftragtenapparat ist nicht die Lösung. Er ist die Reaktion auf Missstände, nicht deren Behebung. Statt einer zusätzlichen Vermittlungsstelle brauchen wir erstens eine konsequente Verwaltungsmodernisierung mit digitaler Aktenführung, einheitlicher Software und schneller Bürgerkommunikation. Zweitens, Personal dorthin, wo es gebraucht wird, in die Sozial- und Bürgerämter, nicht in wachsende Nebenstrukturen. Drittens, Fachaufsicht statt Ombudsstelle, die im Zweifel entscheidet und nicht erklärt. Viertens, parlamentarische Kontrolle ohne Parallelverwaltung. Petitionen gehören hier in den Ausschuss, nicht in ein Nebenorgan. [Beifall bei der AfD] Ich komme zum Schluss. Der Bürger- und Polizeibeauftragte mag gute Absichten verfolgen, und diese guten Absichten wollen wir Ihnen auch nicht absprechen. Wir bedanken uns an dieser Stelle natürlich auch bei Ihnen und Ihren Kollegen für die Arbeit. Doch gute Absichten sind kein Ersatz für eine gute Verwaltung.
