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Burkard Dregger

CDU 12.06.2025 Sitzungen 19/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den dritten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Ich möchte ausdrücklich würdigen, dass Sie in Ihrem schriftlichen Bericht, aber auch gerade in Ihrer Rede die Arbeit unserer Behörden mit der nötigen kritischen Distanz, aber auch mit der angebrachten Wertschätzung dargestellt haben. Dafür und für die insgesamt engagierte Arbeit im Auftrag des Parlaments möchte ich Ihnen und Ihrem Team herzlich danken! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Sie befassen sich entsprechend Ihrem gesetzlichen Auftrag mit drei Arten von Vorkommnissen: Bürgerbeschwerden an den Bürgerbeauftragten, Bürgerbeschwerden an den Polizeibeauftragten und Eingaben von Polizeibeschäftigten an den Polizeibeauftragten. Auf 55 Seiten haben Sie 784 Vorgänge im Kalenderjahr 2024 berichtet, darunter 190 Beschwerden an die Polizei Berlin. Von den 172 abgeschlossenen Beschwerden gegen die Polizei haben Sie 14 als zumindest teilweise begründet bewertet. Das sind 8,1 Prozent der eingegangenen Beschwerden. Sie haben gerade noch darauf hingewiesen, dass Sie noch weitere klären konnten, insofern auf 21 Prozent kommen. Das ist lobenswert. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das angesichts von etwa 30 Millionen Dienststunden unserer 18 000 Polizeivollzugsbeamten pro Jahr im Grunde eine nicht messbare Größe ist. Bei den außerpolizeilichen Beschwerden beträgt der Anteil der begründeten Beschwerden sogar nur 5,7 Prozent. Das bedeutet, die von Ihnen festgestellten Sachverhalte machen vor allen Dingen eines deutlich, und das möchte ich hier angesichts der immer wieder faktenfreien, von interessierter Seite propagierten Verunglimpfungen unserer Behörden und insbesondere unserer Polizei mit aller Deutlichkeit feststellen: Unsere staatlichen Organe, insbesondere unsere Polizei, handeln rechtsstaatlich. Sie üben zu Recht das Gewaltmonopol des Staates aus. Sie sind nicht ansatzweise extremistisch unterwandert. Sie sind auch nicht rassistisch. Sie haben uneingeschränkt unser Vertrauen und unseren Rückhalt verdient. [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Martin Matz (SPD)] Ein Weiteres erscheint mir erwähnenswert. 56 der 172 Beschwerden gegen die Polizei Berlin und damit etwa ein Drittel konnten Sie durch Beratung, Abhilfe und Schlichtung abschließen. Das möchte ich ausdrücklich würdigen, denn offenbar gelingt es Ihnen im Wege eines informellen Verfahrens, offensichtlich unbegründete Beschwerden abzuwenden und damit unnötige Disziplinar- und Strafverfahren gegen Polizeidienstkräfte zu vermeiden. Das ist absolut lobenswert. Dafür möchte ich mich bedanken. Nur soweit sich belastbare Vorwürfe nicht im Rahmen der informellen Vorklärung ausräumen lassen, gehen Sie den formellen Weg der Einschaltung des Beschwerdemanagements der Polizei Berlin. Hier stoßen Sie, darauf haben Sie gerade hingewiesen, oftmals auf Grenzen, die Sie beklagen. Insbesondere wird Ihnen oftmals die Herausgabe von Akten unter Hinweis auf das Bestimmungsrecht der Berliner Staatsanwaltschaft verweigert. Hintergrund ist, dass im Falle eines Anfangsverdachtes einer Straftat oder eines Dienstvergehens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss und damit die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz eröffnet wird. Das wollen Sie nicht akzeptieren, und deswegen haben Sie sich mit zwei Klagen an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt. Wir haben die Frage auch immer wieder diskutiert, und ich verstehe Ihren Antrag auf und Ihr Interesse an Akteneinsicht auch in strafrechtliche Ermittlungsakten, aber ich bin nach wie vor nicht davon überzeugt, dass das unterstützenswert ist. Meines Erachtens sieht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten genau deshalb kein Akteneinsichtsrecht für den Polizeibeauftragten vor, weil die Staatsanwaltschaft den Fall ermittelt. Wer, wenn nicht Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, sind denn die kompetenten Institutionen, um strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten zu untersuchen und zu entscheiden? – Ich sehe auch keinen Sinn darin, wenn neben der Staatsanwaltschaft eine weitere Kontrollbehörde parallele Entwicklungen aufnimmt. Im Gegenteil: Das Vertrauen in den Rechtsstaat könnte leiden, wenn der Polizeibeauftragte zu einem von der Justiz abweichenden Prüfungsergebnis käme. Damit würde die Autorität der Justiz angegriffen. Faktisch würde sich der Polizeibeauftragte zu einer ungesetzlichen Revisionsinstanz über die Entscheidungen der Justiz erheben, [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] und dies widerspräche unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, [Benedikt Lux (GRÜNE): Inwiefern?] die ein Kontrollrecht des Parlamentes, das Sie ja im Auftrag des Abgeordnetenhauses ausüben, nur über die Entscheidungen der Exekutive vorsieht, aus gutem Grund aber nicht über die Entscheidungen der Justiz. In anderen Bundesländern, insbesondere auch in Rheinland-Pfalz, darf der Polizeibeauftragte bei laufenden Ermittlungsverfahren gar nicht tätig werden. Ohne Zweifel besteht die Ratio legis darin, dass der Polizeibeauftragte nicht die Befugnis haben soll, zur Superrevisionsinstanz der Justiz zu werden, und zudem kein Sinn darin gesehen wird, dass sich neben der Justiz eine weitere Prüfungsstelle mit demselben Sachverhalt beschäftigt. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Es ist aus meiner Sicht eine gravierende Schwäche des Berliner Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten, dass hier keine klare und unmissverständliche Abgrenzung zur Justiz vorgenommen worden ist. [Benedikt Lux (GRÜNE): Was? – Vasili Franco (GRÜNE): Nein, nein!] Eine solche klare und unmissverständliche Abgrenzung fehlt ja auch, und das haben wir schon öfter angemerkt, zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Die dort geregelte Ombudsstelle ist ebenfalls befugt, eigenständige Ermittlungen zu führen. [Benedikt Lux (GRÜNE): Richtig so!] Das Ganze führt dann dazu, dass neben dem Petitionsausschuss drei weitere Institutionen in ein und demselben Fall aktiv werden können. Darin sehe ich schlichtweg keinen Sinn, und ich halte das für eine unverantwortliche Ressourcenverschwendung, die wir beenden sollten. Ich bin auf die weitere Debatte hier, aber auch auf die Erörterung im Innenausschuss gespannt und möchte mich noch einmal herzlich bei Ihnen, Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Benedikt Lux (GRÜNE): Das war aber kein aufrichtiger Dank!]

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