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Cornelia Seibeld

12.06.2025 Sitzungen 19/67

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Abgeordneter Herr Wesener! Ich habe den Brief nach der öffentlichen Berichterstattung gelesen. Der Brief ist, wie Sie selber schon gesagt haben, im Dezember 2024 in meinem Büro eingegangen. Es steht „persönlich“ darauf; dennoch kann man – und das weiß auch der Rechtsbeistand – mit Sicherheit als Person des öffentlichen Lebens nicht davon ausgehen, dass es dann nur die Senatorin liest. In dem Betreff des Schreibens des Rechtsbeistands – Sie haben es gerade eben schon zitiert – stand ganz klar: § 13 AGG. Dafür gibt es ganz klare Zuständigkeiten, die in genau diesem Gesetz auch hinterlegt sind. Der Beschwerdebrief ist genau an diese Zuständigkeit gegangen. Innerhalb von vier Wochen hat der Beschwerdeführer auch eine Antwort erhalten, sodass von einem Systemversagen beziehungsweise dem fehlenden Arbeiten der zuständigen Stellen zu keinem Zeitpunkt die Rede sein kann. – Danke! [Vasili Franco (GRÜNE): Schämen Sie sich nicht?]

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