Dr. Michael Efler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal freue ich mich sehr, diesem Haus wieder angehören zu dürfen. Und ich freue mich auch sehr darauf, mit vielen von Ihnen die Klingen zu kreuzen, [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] natürlich gewaltfrei, rein argumentativ und hoffentlich konstruktiv. Vielleicht ergibt sich auch die eine oder andere Gelegenheit zur konstruktiven Zusammenarbeit über die demokratischen Fraktionen hinweg, und zwar möglicherweise auch zum Thema Kleingärten. Ich denke, das ist ein Thema, wo sich eine solche Zusammenarbeit anbieten könnte, denn wir scheinen hier im Haus einen Konsens zu haben, dass wir einen möglichst wirkungsvollen Schutz von Kleingärten wollen. Der Linken ist dieser Schutz immens wichtig. Kleingärten erfüllen eine Reihe von wichtigen Funktionen. Sie schaffen wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten im Grünen. Sie kühlen die Stadt ab, was wir angesichts der Klimakrise dringend brauchen. Und sie stärken auch die Artenvielfalt. Sie sind insbesondere wichtig für Menschen, die nicht mit einem goldenen Löffel geboren worden sind, zum Beispiel über ein Eigenheim mit einem großen Garten verfügen oder einen schönen großen Balkon beziehungsweise das eben nicht haben. Viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind normal oder niedrigverdienende Menschen, die in engen Wohnungen, teilweise zu engen Wohnungen leben und auf diese Flächen zur Erholung dringend angewiesen sind. Deswegen haben diese Kleingärten eine unverzichtbare soziale Funktion. Deswegen wollen wir möglichst alle Kleingärten in Berlin erhalten. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Daniela Billig (GRÜNE)] Ich sagte es bereits, wir sind bei diesem Ziel, Kleingärten zu erhalten, anscheinend weitgehend einig, also geht es um den Weg. Jetzt hat die Grünenfraktion einen Antrag mit einem sehr langen Namen und einem sehr langen und komplizierten Inhalt bereits vor zwei Jahren vorgelegt, bringt ihn jetzt zur Abstimmung und sagt im Kern: Wir sollen den Kleingartenentwicklungsplan beschließen und den Senat zu einigen durchaus sinnvollen Handlungen und Prüfungen auffordern. Das Kernproblem, über das wir seit Jahren streiten, ist ganz einfach: Dieser Kleingartenentwicklungsplan hat keine rechtliche Durchschlagskraft. Er hat sie schlicht und ergreifend nicht. Es ist ein informelles, mittel- bis langfristiges Entwicklungskonzept. Es ist nicht einklagbar. Es kommt mehr einer freiwilligen Selbstverpflichtung gleich. Es muss natürlich bei der Bauleitplanung mit in die Abwägung genommen werden, das ist richtig, aber mehr eben auch nicht. Ich verstehe das einfach nicht mehr, wenn uns eine Sache wichtig ist, dann sollten wir sie in ein Gesetz schreiben. [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Das haben wir hier schon vor Jahren diskutiert.
