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Cornelia Seibeld

22.05.2025 Sitzungen 19/66

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 20: Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2359 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrages. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2406 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Gesetz zum Reformstaatsvertrag Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2407 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit für die Anerkennung von Assistenzhunden Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2408 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, dann können wir so verfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin Wahl Drucksache 19/2387 Nach dem Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin“ wählt das Abgeordnetenhaus vier Mitglieder des Stiftungsrates auf Vorschlag des Senats für die Dauer von vier Jahren. Eine entsprechende Wahl wurde zuletzt in der 77. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode am 22. April 2021 durchgeführt. Die Amtszeit dieser Mitglieder endet daher. Gemäß der Wahlvorlage auf Drucksache 19/2387 werden vom Senat nunmehr zur Wahl vorgeschlagen: Frau Vera Gäde-Butzlaff, Herr Dr. Raphael von Hoensbroech, Herr Louwrens Langevoort und Frau Dr. Nadja Scholz. – Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl en bloc mittels Handaufheben durchzuführen. Wer also die Genannten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, inklusive eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit sind die vorgeschlagenen Personen gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2420 In der 27. Plenarsitzung am 16. März 2023 erfolgte die Wahl des Präsidiums. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde unter anderem Herr Ferat Koçak zum Mitglied des Präsidiums gewählt. Herr Koçak gehört, wie eingangs mitgeteilt, nicht mehr dem Abgeordnetenhaus an und ist somit auch aus dem Präsidium ausgeschieden. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Franziska Leschewitz vor. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfaches Abstimmen mittels Handaufheben durchzuführen. Wer die Kollegin zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Damit ist die Abgeordnete Leschewitz Mitglied des Präsidiums des Berliner Abgeordnetenhauses. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Herzlich willkommen im Präsidium! Herzlichen Glückwunsch und auf gute Zusammenarbeit! Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2421 In der 31. Plenarsitzung am 25. Mai 2023 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde Herr Ferat Koçak zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Herr Koçak gehört, wie eingangs mitgeteilt, nicht mehr dem Abgeordnetenhaus an und ist somit auch aus diesem Gremium ausgeschieden. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler vor. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfaches Abstimmen mittels Handaufheben durchzuführen. Wer den Kollegen also zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion ist der Abgeordnete Dr. Efler damit zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. Die Tagesordnungspunkte 27 bis 34 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: Der Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP 2030) – ein wichtiger Schritt zum Schutz der Kleingärten in Berlin, weitere Schritte müssen folgen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 3. April 2025 Drucksache 19/2369 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1021 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und hier der Abgeordnete Dr. Altuğ. – Bitte schön! Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Zuerst möchte ich mich bei Ihnen, bei den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, bedanken – nicht nur für Ihre Geduld, sondern auch für das zunehmende Öffnen der Kleingartenanlagen für die umliegenden Kieze. Es braucht hier allerdings noch weitere Schritte, wie zum Beispiel mehr Transparenz bei der Parzellenvergabe, mehr sozioökonomische Vielfalt in den Kleingartenanlagen und mehr Klimaschutz. Viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind dabei bereits vorangegangen mit Blühwiesen, ökologischer Aufwertung oder Naturbildungsprojekten. Damit zeigen sie einmal mehr: Die Kleingärten sind ein unverzichtbarer Teil der Berliner Stadtnatur. Danke dafür! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Bei der Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich die vergangenen Plenarprotokolle gesichtet. Ein Muster sticht bei den Reden besonders hervor: Alle Fraktionen betonen regelmäßig die Bedeutung der Berliner Kleingärten für den sozialen Zusammenhalt, für das Stadtklima, für die Biodiversität und so weiter. Alle würdigen deren Potenzial und versichern, sie schützen zu wollen. Diesen Konsens finde ich gut. Doch unter dieser rhetorischen Einigkeit liegen weiterhin fundamentale Unterschiede, die ich jetzt aufzeigen möchte. Ein zentraler Unterschied betrifft die Frage der Gesetzgebungskompetenz. Zur Klärung haben wir Grüne bereits im Jahr 2021 ein Rechtsgutachten beim WPD in Auftrag gegeben. Dort heißt es zum Beispiel zum Thema Ersatzflächen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Eine landesgesetzliche Regelung der Frage der Bereitstellung von Ersatzflächen bei Umwandlungen kleingärtnerisch genutzter Flächen in eine andere Nutzung, die über die bundesgesetzlich normierten Konstellationen hinausgeht, wäre wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes unzulässig und nichtig.“ Zitat Ende. Wir Grüne wollen eine wasserfeste rechtliche Sicherung der Kleingärten. Daher haben wir dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Vor diesem Hintergrund zu behaupten, wie die SPD und Die Linke es hier immer wieder getan haben und tun, dass wir Grünen keine gesetzliche Sicherung wollen, ist schlicht absurd. Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Kleingartenflächensicherung vor – ein zweiter Anlauf; mal schauen, was dabei herauskommen wird. Danach soll unter anderem bei der Bebauung von Kleingärten im Einzugsbereich Ausgleich geschaffen werden. Klingt erst mal gut, aber wo sollen denn diese Flächen herkommen? Warum würden sie dann nicht direkt für Bauprojekte genutzt werden, statt bestehende grüne Infrastruktur zu vernichten? Wer würde sie zur Verfügung stellen? Gälte das auch bei den privaten Wohnungsbauvorhaben? Wenn ja, ist das nach Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsgemäß? Gilt das dann auch für alle Flächen in den mittlerweile 24 neuen Stadtquartieren, die der Senat plant, zum Beispiel in Späthsfelde, wo durch die Senatsplanungen Kleingärten verschwinden müssten? – Es sind viele Fragen, auf die die Koalition bisher leider keine Antworten vorgelegt hat. Das ist kein gutes Regieren. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Immerhin scheint die SPD-Fraktion in der Realität angekommen zu sein, wenn man bedenkt, dass sie stets die Sicherung aller Kleingärten versprach. Doch was ist mit dem einen Viertel der Kleingärten auf privatem Boden, darunter auch solche auf Bauflächen? Und inwieweit hat sich die Rechtslage geändert, sodass Berlin jetzt plötzlich über die Gesetzgebungskompetenz verfügen soll? Was passiert, wenn das Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht scheitert? Wie sollen dann die Kleingärten gesichert werden? Die CDU hatte einst die Idee einer landeseigenen Stiftung ins Spiel gebracht – eine gute Idee, aus der aber leider nichts wurde. Die Fraktion Die Linke kündigt seit Jahren einen eigenen Gesetzentwurf an. Sie kündigte die Sicherung aller – ich betone: aller – Kleingärten in ihrem Wahlprogramm an. Ein Rechtsgutachten wurde auch immer wieder angekündigt. Daraus wurde auch nichts. Das ist schade und beschädigt das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von Politik. Zum AfD-Antrag so viel: Anderthalb Seiten mit wenig durchdachten Paragrafen verdienen den Namen Gesetzentwurf nicht. Es ist keine ernsthafte Beschäftigung mit der Thematik. Unser heutiger Antrag lag bereits im Jahr 2020 vor. Wir haben dort auch rechtlich sichere Wege aufgezeigt. Das wäre die Änderung des FNP und auch der Bebauungspläne. Der Bezirk Lichtenberg macht das seit einiger Zeit. Dafür brauchen die Bezirke natürlich die Unterstützung des Senats, und da soll der Senat reingehen, statt lange Zeit die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner warten zu lassen. Da werden wir weiterhin dranbleiben. Wenn dieser Entwurf uns wieder vorgelegt wird, werden wir natürlich als Erstes schauen, ob das mit dem Bundeskleingartengesetz konform ist oder nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)]

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