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Sevim Aydin

SPD 22.05.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um Wohnungsbestand in Berlin zu schützen. In vielen europäischen Städten beobachten wir, dass in manchen Stadtteilen ganze Häuser nicht mehr zum Wohnen genutzt werden, sondern ein Flickenteppich an Ferienwohnungen entstanden ist. Der soziale Zusammenhalt in den Kiezen geht so verloren, Menschen werden verdrängt und Mietpreise steigen. Deswegen ist es gut, dass wir dieses Gesetz in Berlin seit nunmehr zehn Jahren haben, denn das Gesetz verbietet, dass Wohnungen längerfristig leer stehen, dass sie für andere Zwecke, insbesondere Ferienwohnungen, verwendet und ohne Genehmigung abgerissen werden. Seit das Gesetz vor zehn Jahren wieder eingeführt wurde, konnten circa 28 000 Mietwohnungen dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. Außerdem begrüßen wir als SPD-Fraktion sehr, dass das Oberverwaltungsgericht im September 2023 geurteilt hat, dass auch Wohnungen, die bereits vor dem Erlass des Verbots im Jahr 2014 zweckentfremdet wurden, wieder auf den Mietwohnungsmarkt zurückgeführt werden. Hier liegt noch ein größeres Potenzial für die Rückführung von Wohnraum in den regulären Wohnungsmarkt, und hier stehen die Bezirke vor der Aufgabe, die Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes auszuschöpfen. Die AfD-Fraktion möchte nun in diesem erfolgreichen Gesetz eine Änderung vornehmen, um Ein- und Zweifamilienhäuser von der Abrissgenehmigung auszuschließen. Es ist richtig, dass dies in einer Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz im Januar 2024 von zwei Bezirksvertretern aus Neukölln und Tempelhof-Schöneberg adressiert wurde und sie dies als mögliche bürokratische Hürde beschrieben haben. Ich denke aber, dass dies eine Debatte ist, die sehr sorgsam und vorsichtig geführt werden muss, denn wenn in zehn Jahren circa 100 oder 200 Anträge auf Abrissgenehmigungen für Einfamilienhäuser gestellt wurden, dann steht das nicht im Verhältnis zu den knapp 30 000 zurückgeführten Ferienwohnungen. Auch wenn ein innerstädtisches Familienhaus mit 30 Wohneinheiten leer steht, braucht es nur vier oder fünf solcher Fälle, um die Anzahl aller Fälle für Abrissgenehmigungen von Einfamilienhäusern zu erreichen. Natürlich ist es sinnvoll, wenn die Ämter den Bezirken in diesen Fälle auch Hilfestellungen anbieten können. Wenn man nun also Nutzen und Kosten abwägt, so zeigt sich, dass hier eine Gesetzesänderung für einen recht kleinen Teilbereich des Handlungsfeldes nicht angezeigt ist. Deshalb lehnen wir diesen Antrag der AfD ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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