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Cornelia Seibeld

22.05.2025 Sitzungen 19/66

Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit zur Wahl hatten. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Der Wahlgang ist geschlossen. Wir setzen die Sitzung wie angekündigt fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Dann darf ich bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir können fortfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Gesetz zur Änderung des IBB-Trägergesetzes und des Investitionsbankgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 7. April 2025 Drucksache 19/2376 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2315 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2315 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2376 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zur Umsetzung der Datenübermittlungsbefugnis von berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen, zur weiteren Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin und zur Änderung des Berliner Hinterlegungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 9. April 2025 Drucksache 19/2383 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1840 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 5 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1840 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2383 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 3. April 2025 Drucksache 19/2390 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2242 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2242 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2390 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Viertes Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Mai 2025 Drucksache 19/2442 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1352 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1352 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2442 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1651 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Laatsch. – Bitte schön!

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