Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine lieben Damen und Herren! KI in der Justiz, das ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Aber nach wie vor stellt sich auch die Frage – [Beifall von Alexander Herrmann (CDU)] Da können Sie ruhig klatschen. – wie schon bei der ersten Lesung, die wir hier hatten: Wozu brauchen wir einen solchen Schaufensterantrag im Parlament? Ihr Antrag, ehrlich gesagt, liebe Koalition, besteht allein darin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz mit Experten der KI austauschen möchte. Man möchte sich also vernetzen, man möchte sich Expertise holen. Das ist fein. Nur ist das ohnehin die Aufgabe des Senats; es ist eine pure Selbstverständlichkeit. Das erwarten wir. Das erwarten wir schlicht von einer Senatsverwaltung. [Beifall von Sebastian Walter (GRÜNE)] KI jedenfalls wird Einzug in alle Lebensbereiche halten, natürlich auch in die Justiz. Gerade Recherchetools sind unter Juristen und Juristinnen gern benutzte Handwerkszeuge, schon jetzt im Einsatz und sehr hilfreich. So kann KI zum Beispiel genutzt werden, um die Auswertung großer Datenmengen zu vereinfachen, beispielsweise in Masseverfahren. Das kann die Arbeit von Juristen und Juristinnen extrem erleichtern und sie genauer machen. Daher wird KI in der Justiz zu Recht von vielen gefeiert. [Stephan Schmidt (CDU): Deswegen wollen wir es verstetigen!] Dennoch gilt es bei aller berechtigten Euphorie, die wir teilen, auch die Risiken in den Blick zu nehmen. Darauf werden wir als Grüne genau schauen. Die Kritik bezieht sich oft auf die Frage der richterlichen Unabhängigkeit – das hatte der Kollege Herrmann schon erwähnt –, darauf, dass es ein Mensch sein muss, der letztlich in Gerichtsverfahren entscheidet. Auch das wurde im Rechtsausschuss schon diskutiert. Auch das ist natürlich Konsens. Natürlich ist es der Mensch, also der Richter oder die Richterin, die letztlich entscheiden muss, nicht der Computer. Was wir dafür allerdings brauchen, sind Juristen und Juristinnen, die mit IT verantwortungsvoll umgehen. Der Knackpunkt ist meines Erachtens: gut umgehen heißt nicht einfach, nur mit der Technik gut klar zu kommen. Gut umgehen heißt insbesondere, es sich nicht zu bequem zu machen. Denn es ist ja so einfach: Man lässt sich von der KI eine Entscheidung generieren, liest sie, findet sie toll und ist versucht sie einfach zu übernehmen. Genau das darf aber nicht passieren. Juristen und Juristinnen müssen selber denken, selbst Sachverhalte bewerten und selbst entscheiden. Das muss das Wichtigste bleiben. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Auf ein weiteres Risiko möchte ich hinweisen: das Risiko möglicher Diskriminierungen durch KI-basierte Abläufe. Immer öfter übernehmen automatisierte Systeme die Entscheidungen. Es werden Wahrscheinlichkeitsaussagen auf der Grundlage von pauschalen Gruppenmerkmalen getroffen. Das wirkt auf den ersten Blick objektiv, kann aber Stereotype reproduzieren. Hier ist Sensibilität gefragt, besonders wenn solche Systeme nun an den Gerichten eingesetzt werden. Auch hierauf werden wir als Grüne genau schauen. Viel wichtiger als der vorliegende Antrag wäre allerdings ein Blick auf die finanziellen Mittel, die in Berlin für die IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Das sind nämlich definitiv zu wenige. Hier hat die Koalition definitiv an der falschen Stelle gespart. Denn, liebe Koalition, die öffentliche Sicherheit nimmt zu Recht einen breiten Raum im öffentlichen Diskurs ein. Zur Sicherheit in Berlin gehört aber auch die IT-Sicherheit. Es passiert leider immer häufiger, dass unsere Verwaltung, die Justiz, Universitäten oder Krankenhäuser Gegenstand von Cyberangriffen werden. Bei der IT spart die Koalition aber in einer Größenordnung, dass sogar die Chefin des ITDZ vor einem Gefährdungspotenzial warnte. Hier ist die Koalition aufzufordern, künftig einen Schwerpunkt zu setzen. Bei den anstehenden Haushaltsberatungen muss klar sein: An der IT-Sicherheit Berlins darf nicht gespart werden. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)]
