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Burkard Dregger

CDU 22.05.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte nicht erwartet, dass wir über die Staatsangehörigkeit und ihre Aberkennung als Mittel zur Bekämpfung von Messerstraftaten diskutieren. Auf diese Idee wäre ich nie gekommen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Sie ist auch nicht zielführend. Wenn das Ihr Vorschlag ist, um die in der Tat um sich greifende Messerkriminalität zu bekämpfen, dann wird es dazu führen, dass Sie sie nicht bekämpfen. Es ist ein untaugliches Mittel, das niemand, der von der Sache etwas versteht, vertritt. [Zurufe von der AfD] Lassen Sie mich aber jetzt zu Ihrem Antrag sprechen, der ja nicht von Messerstraftaten handelt, sondern vom Staatsangehörigkeitsrecht. Ich bitte, mir einmal die kritische Frage zu beantworten, warum Sie dieses Abgeordnetenhaus von Berlin immer wieder mit Fragestellungen befassen, die dieses Parlament nicht entscheiden kann. Sehen Sie denn keinen Veränderungsbedarf bei Themen, die wir als Berliner Landesparlament bewegen können: in den Bereichen Sicherheit, Recht und Ordnung, Schule, Hochschulen, Bildung, Stadtentwicklung, Verkehr, Kultur und Sport? Sie erwecken den Eindruck – auch jetzt wieder –, dass Sie Ihre Reden hier in diesem Hause eigentlich nur für die Blase Ihrer digitalen Netzwerke halten. Unserem Land, das beständig zu verbessern unsere Verpflichtung ist, bringt das rein gar nichts. Dennoch will ich aus parlamentarischer Höflichkeit auf Ihren Antrag zum Staatsangehörigkeitsrecht eingehen: Aufgrund der fürchterlichen Erfahrung willkürlicher Ausbürgerungen, insbesondere von Jüdinnen und Juden, während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit im Grundsatz ausgeschlossen. Ich zitiere Artikel 16 Absatz 1 Satz 1: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ [Jeannette Auricht (AfD): Das ist aber jetzt nicht Ihr Ernst!?] Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Er wird durchbrochen durch Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich auch gegen den Willen der Betroffenen möglich, und zwar auf der Grundlage eines Gesetzes unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das heißt, nur in gravierenden Fällen und wenn der Betroffene dadurch im Grundsatz nicht staatenlos wird. Das Verbot der Staatenlosigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Mai 2006 durchbrochen. Es hat entschieden, dass es nicht gilt für den Fall der erschlichenen Einbürgerung. Erschlichen ist eine Einbürgerung, die durch Täuschung oder ein entsprechendes Fehlverhalten, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist. Dies zeigt alles: Das Grundgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung lassen dem Bundesgesetzgeber einen begrenzten Gestaltungsspielraum beim Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Möge der Bundesgesetzgeber, der allein dafür zuständig ist, aktiv werden. Viel zielführender ist es aber, bereits bei der Einbürgerung hinzusehen. Denn dann müssen wir nicht ausbürgern, wen wir womöglich fälschlicherweise eingebürgert haben. Das ist unsere Verantwortung auf der Landesebene. Deswegen haben wir hier sicherzustellen, dass die bundesrechtlich bereits geregelten Einbürgerungsvoraussetzungen auch sorgfältig eingehalten werden. Da hat uns der Bundesgesetzgeber einiges ins Stammbuch geschrieben. Er hat das Erfordernis der Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse konkretisiert. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen sollen die Einbürgerung ausschließen. Die Einbürgerungsbewerber sollen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und zu ihren Folgen bekennen, insbesondere also den Schutz jüdischen Lebens. Wer das verweigert, wer das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung oder die Loyalitätserklärung unrichtig abgibt, ist von der Einbürgerung auszuschließen. Das sicherzustellen, hat uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben. Darauf zu achten, ist unsere parlamentarische Pflicht als Kontrollorgan der Landesbehörden. Ich empfehle uns, hier unseren Schwerpunkt zu sehen, weil das weit wirksamer ist, als den Menschen in ihren digitalen Blasen einzureden, wir könnten massenhaft ausbürgern und dann abschieben. Das ist eine Schimäre, mit der Sie die Leute in die falsche Richtung weisen, ihnen nicht ehrlich die Fakten mitteilen. Deswegen lehne ich das ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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