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Marc Vallendar

AfD 22.05.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2023 ist ein beeindruckendes Dokument mit fast enzyklopädischer Bandbreite. Die Vielzahl der behandelten Themen von polizeilichem Datenmissbrauch über mangelnde Schuldigitalisierung bis hin zu verfassungsrechtlich relevanten Fragen der Videoüberwachung zeigt weniger einen geordneten Fortschritt als vielmehr eine anhaltende Überforderung von Verwaltung, Politik und Behörden mit dem Thema Datenschutz. Besonders eklatant ist das fortgesetzte Versagen beim Transparenzgesetz. Seit 2016 versprechen wechselseitige Regierungen in Berlin eine Reform des veralteten Informationsfreiheitsgesetzes. Geschehen ist bis heute nichts. Auch der aktuelle Senat bleibt hinter seinen eigenen Ankündigungen zurück. Die Stellungnahme dazu enthält keine klaren Aussagen, sondern lediglich einen Hinweis auf laufende Gespräche. Konkrete Schritte? – Fehlanzeige. Die notwendigen Impulse kommen wie so oft nicht aus der Regierung. Die Stellungnahme des Senats insgesamt wirkt wie eine routinierte Pflichtübung. Sie referiert bekannte Positionen, vermeidet Verantwortung und bleibt in zentralen Punkten allenfalls vage. Wo der Bericht Missstände konkret benennt, duckt sich der Senat weg – entweder mit Prüfaufträgen ohne Frist oder mit Allgemeinplätzen, die keinerlei politisches Bekenntnis erkennen lassen. Dabei wären gerade bei Themen wie der Schuldigitalisierung, der IT-Sicherheit oder dem Behördenzugriff auf sensible Daten klare Leitlinien und politische Führung gefragt. Stattdessen herrscht Stillstand im Verwaltungsmodus. [Beifall bei der AfD] Auch bei der Digitalisierung des Schulbereichs wird viel geregelt, aber wenig erreicht. Die neu erlassene Schuldatenverordnung sowie die Verordnung zu digitalen Lehr- und Lernmitteln blieben in wichtigen Punkten unkonkret oder rechtsdogmatisch mangelhaft. Ein Beispiel: Eine unklare Formulierung zur Aufzeichnung von Ton- und Bilddaten im Unterricht verstößt gegen die Vorgaben der DSGVO. Dass der Senat hier erneut bloß eine Prüfung bei Bedarf ankündigt, spricht Bände über den Reformwillen. Hinzu kommen massive Datenschutzverletzungen im öffentlichen Dienst selbst. Die unbefugte Nutzung polizeilicher Datenbanken – wurde ja schon angesprochen – für private Zwecke ist nicht nur ein Einzelfall, sondern ein systematisches Problem. Dass der Bericht hier zwar Bußgelder dokumentiert, aber keine strukturellen Konsequenzen eingefordert werden, ist ein deutliches Versäumnis. Besonders alarmierend ist die dokumentierte Praxis der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, etwa durch versteckte Kameras in Steckdosen, ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die verhängten Bußgelder bleiben hier im Bereich von Bagatellen. Es braucht endlich klare gesetzliche Regelungen, die solchen Übergriffen wirksam vorbeugen. [Beifall bei der AfD] Auch die Verwaltungsdigitalisierung zeigt, wie fahrlässig mit Grundrechten umgegangen wird. Datenschutzkonzepte und Folgenabschätzungen werden entweder unzureichend oder von externen Dienstleistern erstellt, deren Qualität kaum kontrolliert werden kann. Die mangelnde Datenschutzkompetenz innerhalb der Verwaltung wird nicht offen thematisiert, sondern unter Begriffen wie „Standardprozesse“ kaschiert. Was fehlt, ist ein Gesamtkonzept. Datenschutz wird in Berlin zu oft als juristisches Hindernis betrachtet, nicht als integraler Bestandteil einer modernen Verwaltung. Es wird Zeit, dass sich diese Haltung ändert. Sehr geehrte Frau Kamp, Ihnen und Ihren Mitarbeitern danken wir ebenfalls für den umfangreichen Bericht zum Datenschutz 2023! – An den Senat und die Koalition gerichtet: Lesen Sie die Passagen, die politisches Handeln erfordern! Es gibt viel zu tun. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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