Gollaleh Ahmadi
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Zuschauerinnen! Wir debattieren heute den Bericht, der für unser demokratisches Selbstverständnis ebenso grundlegend ist wie ein Haushaltsplan oder ein Sicherheitsgesetz: den Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2023. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Frau Kamp, und Ihrem gesamten Team ausdrücklich bedanken. Der Bericht ist kenntnisreich, differenziert und in vielerlei Hinsicht alarmierend. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Er benennt strukturelle Schwächen, konkrete Verstöße und politische Versäumnisse und ist damit ein unverzichtbares Instrument demokratischer Kontrolle. Es gehört zur Stärke unseres Rechtsstaats, dass wir eine unabhängige Datenschutzaufsicht haben, und es ist ein Gebot der politischen Redlichkeit, ihre Hinweise ernst zu nehmen. Anerkennen möchte ich auch, dass der Senat auf einzelne Punkte reagiert hat. Die geplante Verbesserung der Einsichtnahme in Senatsbeschlüsse nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist überfällig, aber richtig. Auch die angekündigte Abhilfe bei rechtswidrigen Abfragen beim Landesamt für Einwanderung geht in die richtige Richtung. Aber diese punktuellen Reaktionen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir es insgesamt mit einem massiv strukturellen Reformstau und einer Senatsstellungnahme zu tun haben, die in vielen Bereichen ausweichend, formalistisch und erschreckend substanzarm bleibt. Am deutlichsten wird das beim Thema Transparenzgesetz. Das wurde ja heute schon zweimal genannt. Seit Jahren wird es angekündigt. Auch diese Koalition hat es sich vorgenommen. Doch was liegt vor? – Kein Gesetzesentwurf, keine Eckpunkte, kein Zeitplan. Die Koalition spricht von laufenden Gesprächen. Und der Senat will dem Ergebnis nicht vorgreifen. Ich sage klar: Das reicht nicht! Es ist nicht nur zu wenig, es ist eine politische Verweigerungshaltung gegenüber der demokratischen Öffentlichkeit. Ein modernes Transparenzgesetz ist keine parteipolitische Spielwiese. Es ist ein demokratisches Fundament, es ermöglicht Pressefreiheit, es schützt Whistleblower, es macht Verwaltung nachvollziehbar und ist Schutz unserer Demokratie gegen Desinformation und autoritäre Tendenzen. [Beifall bei den GRÜNEN] Wir Grüne haben gemeinsam mit der Linksfraktion einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er wurde gehört, diskutiert und von Fachleuten begrüßt. Wenn Berlin hier nicht vorankommt, liegt das nicht an Mangel an Konzepten, sondern am politischen Willen. Ich fordere die Koalition daher auf: Legen Sie entweder Ihren Entwurf vor, oder schließen Sie sich uns an und arbeiten Sie mit uns an unserem Konzept! Datenschutz ist kein technisches Nebenfeld. Er schützt Freiheitsrechte im digitalen Raum. Und er schafft Vertrauen, auch und gerade in staatliches Handeln. Was mich besonders beschäftigt, ist der Umgang mit sensiblen Daten bei der Polizei. Der Bericht benennt in aller Klarheit 35 Verfahren wegen rechtswidriger Datenabfragen durch Polizeibedienstete im System POLIKS. Es geht dabei nicht um Einzelfälle im juristischen Sinne, sondern um systematische Zugriffe auf persönliche Informationen aus privaten Motiven bis hin zu Fällen, in denen Daten für vermeintliche Flirtversuche missbraucht wurden. Ein Polizeibeamter, der auf dem Parkplatz einer Supermarktkette eine Bürgerin sieht, ihre Fahrzeugdaten über POLIKS abruft und sie anschließend über ihre private Nummer kontaktiert, ist kein Kavaliersdelikt, das ist ein Missbrauch staatlicher Machtmittel. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Und was sagt der Senat? – Man prüfe, ob disziplinarrechtliche Verfahren nötig seien, sehe aber keine grundlegenden Probleme. – Ich frage Sie: Wie viele Verstöße brauche es noch, damit Sie ein strukturelles Problem endlich erkennen? – POLIKS ist keine private Auskunftsmaschine. Es ist ein Instrument der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Der Zugriff darauf ist ein staatlicher Eingriff und muss deshalb höchsten rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Wir brauchen deshalb ein modernes Rechte- und Rollenkonzept für POLIKS und vergleichbare Systeme, technische Zugriffssperren, automatisierte Kontrollmechanismen und lückenlose Protokollierung sowie eine personell und technisch gestärkte interne Kontrolle innerhalb der Polizei. Und bevor jetzt wieder angefangen wird: Es geht hier nicht um Misstrauen gegenüber der Polizei. Es geht um Vertrauen in den Rechtsstaat. Wer seine Sicherheitsbehörden ernst nimmt, statt sie nur politisch zu instrumentalisieren, muss sie auch rechtsstaatlich einhegen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Auch andere Kritikpunkte der Berliner Beauftragten, etwa zum Bodycam-Gesetz oder zu Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern, wurden in der Stellungnahme des Senats weitgehend ignoriert. Dabei war die Bewertung klar verfassungsrechtlich bedenklich, datenschutzrechtlich unzulässig. Als Grüne sagen wir: Sicherheit braucht Rechtsstaatlichkeit, Maßnahmen müssen verhältnismäßig wirksam und kontrollierbar sein, nicht symbolisch, sondern evidenzbasiert, nicht populistisch, sondern verfassungstreu. Dieser Datenschutzbericht ist kein technischer Jahresrückblick. Er ist ein Prüfstein für politische Haltung und konfrontiert uns mit der Frage, wie ernst wir es meinen mit Grundrechten in der digitalen Zeit, ob wir Kontrolle ermöglichen oder sie behindern, ob wir unsere Behörden rechtsstaatlich aufstellen oder auf veralteten Strukturen beharren. Datenschutz ist nicht Verwaltungskosmetik. Er ist ein Grundrecht und ein politischer Auftrag. Gerade in einer digitalen Gesellschaft schützt er die Würde des Einzelnen und unsere Demokratie. Deshalb ist dieser Bericht ein Prüfstein für politisches Verantwortungsbewusstsein. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit macht ihre Arbeit. Jetzt ist es an uns, Parlament und auch Senat, richtige Konsequenzen zu ziehen. Wir Grüne stehen dafür bereit. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
