Christian Zander
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerschaft und Zuschauerschaft! Um Bürokratieabbau geht es im Prinzip in jeder Plenarsitzung. So war es und ist es auch heute und war es sogar bereits gleich zu Beginn in der Aktuellen Stunde, in der mein Fraktionskollege Christian Goiny und auch der Finanzsenator zu Recht darauf hingewiesen haben, dass Bürokratie kein Selbstzweck ist und Auswüchse zurückgedrängt werden müssten, da inzwischen enorme personelle Ressourcen auf der einen Seite für die Erfüllung von Prüf- und Dokumentationspflichten und auf der anderen Seite für die Überprüfung der Einhaltung dieser Pflichten und für die Kontrolle von Prüfberichten aufgewendet werden müssen. Es kostet also nicht nur Arbeitszeit, sondern auch Geld für das dafür eingesetzte Personal, und es werden Fachkräfte gebunden, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden sollten. Insofern begrüße ich, dass der Senat nicht nur über Entbürokratisierung redet, sondern bereits konkrete Schritte zum Abbau von Bürokratie, beispielsweise beim Zuwendungsrecht, eingeleitet hat. [Beifall bei der CDU – Hendrikje Klein (LINKE): Das waren wir!] Auch das Gesundheitswesen stöhnt unter der Last der Bürokratie. Es ist doch bitter, dass es so weit gekommen ist, dass Menschen Gesundheitsberufe meiden oder verlassen, nicht etwa weil die Pflege oder die Heilbehandlung selbst zu Überforderung führt, sondern weil der Anteil bürokratischer Tätigkeiten einen so hohen Anteil erreicht hat, dass es ihnen die Arbeit, die eigentlich am Menschen erbracht werden soll, verleidet. Gestern hatten wir über den Ausschuss für Gesundheit und Pflege eine Pflegeeinrichtung besucht. In dem dort stattfinden Fachgespräch wurde davon geschwärmt, wie schnell der Freistaat Bayern doch Anträge bescheiden könne. Er benötige nur wenige Tage, was in Berlin oder auch in anderen Bundesländern Monate dauere. Daher passt es, dass sich die Koalition in diesem Antrag ebenfalls Bayern als Vorbild nimmt. Worum geht es uns, und welches Ziel verfolgt dieser Antrag? – Im Jahr 2023 startete der damalige Gesundheitsminister Holetschek ein Modellprojekt. Partner in diesem Projekt waren der bayerische Bürokratieabbaubeauftragte, den es dort gibt, der Medizinische Dienst, die AOK Bayern, die Bayerische Krankenhausgesellschaft sowie 16 einzelne Kliniken, und der ganze Prozess wurde wissenschaftlich durch eine Hochschule begleitet. Das Ziel des Modellprojekts wurde tatsächlich erreicht. Es wurden zehn konkrete Lösungsansätze identifiziert, übrigens innerhalb weniger Monate, wie auch ohne Änderung des Bundesrechts alleine durch Änderungen von Handlungsweisen auf Landesebene unnötige bürokratische Tätigkeiten entfallen können, und zwar alleine dadurch, dass sich die beteiligten Akteure konkrete Maßnahmen und Verfahren angesehen, durchgespielt, und auf Änderungen verständigt haben. Mit anderen Worten: Man hat gemeinsam an einem Strang gezogen und im Rahmen eines Praxis-Checks erfolgreich mehrere pragmatische Lösungen gefunden, die zu konkreten Erleichterungen und weniger Aufwand für alle Seiten, also Krankenhäuser, Verwaltung, Kassen und Medizinischen Dienst geführt haben. Zwei dieser Lösungen möchte ich kurz darstellen: Die eine geht um Strukturprüfungen, die immer sehr aufwendig und für Krankenhäuser sehr wichtig sind. Die sollen vereinfacht werden, zum Beispiel indem Doppelprüfungen entfallen. Strukturprüfungen sind deshalb so wichtig, weil dadurch festgestellt wird, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt, um die von ihnen erbrachten Leistungen überhaupt mit den Krankenkassen abgerechnet zu bekommen. Über die Krankenhausreform des Bundes ist leider noch eine weitere Strukturprüfung hinzugekommen, nämlich die über die neuen Leistungsgruppen. Welcher neue Aufwand hinzugekommen ist, zeigt sich darin, dass der Medizinische Dienst viele neue Beschäftigte für diese Aufgabe sucht. Die Krankenhäuser bekommen ihren Personalmehraufwand jedoch nicht refinanziert. Umso wichtiger ist es, für diese Prüfungen zu einer für beide Seiten effizienten Lösung zu kommen. Der zweite Bereich betrifft die Festlegung von einheitlichen Kriterien für den Bereich soziale Indikation. Es handelt sich um eine aus sozialen Gründen, also im häuslichen Umfeld liegend oder an der mangelnden Mobilität oder Pflegebedürftigkeit, stationäre Einweisungen oder eine längere Verweildauer auf der Station als im Rahmen üblich. Hier fallen aufwändige Abrechnungsprüfungen und medizinische Begründungen an, die künftig überwiegend entfallen können. Es liegt hier also ein Modellprojekt vor, das sich bereits in der Realität bewähren konnte und zu Vereinfachungen und Entlastungen geführt hat. Hieran sollte das Land Berlin anknüpfen. Denn viele Vorarbeiten wurden schon in Bayern geleistet, und auch in Berlin wurden erste Fühler ausgestreckt. Wir können und müssen also auch hier loslegen und aus der Berliner Perspektive heraus ebenfalls Handlungsfelder und Maßnahmen identifizieren. [Beifall bei der CDU] Dass das Projekt letztlich Erfolge haben kann, wurde in Bayern deutlich. Diese Erfolge möchten wir als Koalition auch für Berlin erreichen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
