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Damiano Valgolio

LINKE 13.03.2025 Sitzungen 19/63

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herrmann! Dass Sie bei einem Antrag, der sich mit Opferschutz beschäftigt, damit enden, dass Sie über die elektronische Fußfessel und die ASOG-Verschärfung reden, zeigt, glaube ich, schon ziemlich genau, wo das Problem bei der ganzen Sache liegt. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Es gibt eine ganze Menge guter Projekte von Rot-Grün-Rot, die leider auf Eis gelegt worden sind. Eines dieser Projekte ist die Ausbildungsplatzumlage, eines, das uns als Linke besonders am Herzen liegt, ein weiteres ist das Gesetz zur Unterstützung der Betroffenen und Opfer von Straftaten, über das wir heute reden. Die Kollegin Vandrey hat es gesagt: Die Eckpunkte waren fertig, man hätte gut weiter daran arbeiten können, aber es passiert überhaupt nichts, außer Beteuerungen und Vertröstungen, wie wir das auch im Rechtsausschuss erlebt haben. Obwohl immer gesagt wird, dass das ein wichtiges Thema ist, konnte niemand so richtig sagen, wie es bei dem Thema weitergehen soll. Bei so einem wichtigen Thema einfach nicht zu liefern, denke ich, ist ein Armutszeugnis für diese Koalition und die Justizverwaltung. [Beifall von Niklas Schrader (LINKE)] Wir haben versucht, Sie mit diesem Antrag ein bisschen anzustupsen. Es scheint nicht funktioniert zu haben, auch wenn ich jetzt die Stellungnahme von Ihnen, Herr Kollege Herrmann, gehört habe. Da hatte ich eigentlich im Rechtsausschuss den Eindruck, dass unser Appell ein bisschen besser funktioniert hätte, aber jetzt habe ich den Eindruck, dass es überhaupt nicht weitergeht, was den Opferschutz angeht, und das finde ich höchst bedauerlich. Das Gesetz, das wir wollen, und die Eckpunkte, die wir jetzt noch einmal dafür vorgelegt haben, haben zwei zentrale Stoßrichtungen: Es geht einmal darum, einen Anspruch für die Opfer, für die Betroffenen von Straftaten zu schaffen, und es geht zweitens darum, den Beratungseinrichtungen und den Behörden die Möglichkeit zu geben, proaktiv auf die Betroffenen zuzugehen. Das sind die beiden zentralen Punkte. Wir sind davon überzeugt, dass es auch eminent wichtig ist, so an die Angelegenheit heranzugehen, um endlich bei Straftaten die Perspektive der Betroffenen und die Perspektive der Opfer einzunehmen und nicht immer nur auf den Täter zu schauen. Das ist unbedingt nötig. Wenn wir uns ansehen, welcher Aufwand in der Strafverfolgung betrieben wird, um an die Täter heranzukommen – berechtigterweise –, bei Polizei, bei Staatsanwaltschaft, bei den Gefängnissen, und wenn wir das ins Verhältnis zu dem Aufwand setzen, den wir betreiben, um den Opfern zu helfen, dann ist das nicht nur völlig unbefriedigend, sondern ich halte das auch rechtlich und verfassungsrechtlich für problematisch. Denn der gesamte Eingriff, der durch das Strafrecht zulasten des Täters vorgenommen wird – berechtigterweise –, wenn man Täter verfolgt, wenn man Täter ins Gefängnis sperrt und wenn man diese Täter irgendeiner Form von Strafverfolgung aussetzt, ist ja ein Eingriff in deren Grundrechte. Wie wird dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt? – Nur und in erster Linie durch den Opferschutz. Nur der Schutz des Opfers und die Generalprävention ermöglichen es uns, verfassungsrechtlich in die Rechte des Täters einzugreifen – und das ist auch gut so. Wenn wir uns aber um das Opfer überhaupt nicht kümmern, keine ernsthaften Beratungs- und Schutzeinrichtungen für das Opfer schaffen und darauf keinen Anspruch erzeugen, dann ist es auch verfassungsrechtlich höchst fraglich, ob das so beibehalten werden kann – und deswegen unser Antrag, endlich eine vernünftige, tragfähige Struktur zu schaffen, um den Betroffenen von Straftaten beizustehen.

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