Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die IHK fragt regelmäßig bei den Unternehmen in Berlin ab, was das größte Problem für ihre Geschäftsentwicklung ist. Da ist auch dieses Jahr wieder, wie in den vergangenen Jahren, der Fachkräftemangel von den Unternehmen angegeben worden. Die Unternehmen haben also Probleme, Fachkräfte zu finden, also Leute, die die Qualifikationen haben, die im Betrieb benötigt werden. Das hängt auch damit zusammen, dass sich die Qualifikationsanforderungen in den Betrieben im Moment rasant schnell verändern. Durch Digitalisierung, Transformation und neue Technologien haben wir eine Situation, in der sich der Arbeitsplatz und das Anforderungsprofil innerhalb von wenigen Jahren völlig verändern. Wenn man verhindern will, dass die Menschen, die diese Arbeitsplätze im Moment innehaben, bald auf der Straße sitzen, und wenn man dafür sorgen will, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft die Fachkräfte haben, die sie benötigen, dann gibt es ein Instrument, und das heißt Qualifizierung, Qualifizierung, Qualifizierung. Um die Qualifizierung der Beschäftigten zu unterstützen, gibt es in Berlin ein hervorragendes Instrument, und das ist die Bildungszeit, geregelt im Bildungszeitgesetz. Da ist vorgesehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr Anspruch darauf haben, fünf Tage bezahlt freigestellt zu werden, um Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen, unter anderem Englischkurse, Kurse im Umgang mit IT und Computern oder andere Softskills, also genau die Fähigkeiten, die dringend benötigt werden. Also ein sehr gutes Instrument! Die ganze Sache hat nur einen Haken: Nur wenige Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen im Moment Bildungszeit pro Jahr in Anspruch. Jetzt kann man fragen: Woran liegt das? – Da gibt es Umfragen, die sagen: Es hat vor allem zwei Gründe, einmal wissen sehr viele Arbeitnehmer gar nicht, dass sie Anspruch auf Bildungszeit haben. Zweitens ist es leider immer noch so, dass derjenige, der Bildungszeit im Betrieb in Anspruch nehmen will, manchmal ein bisschen schief angeguckt wird, nach dem Motto, da macht jemand Sonderurlaub auf Kosten der Firma, oder möglicherweise besteht sogar die Gefahr, dass sich derjenige, der das in Anspruch nimmt, Maßregelungen und Bestrafungen durch den Arbeitgeber ausgesetzt sieht. Wenn das so ist, was kann man da machen, um dafür zu sorgen, dass mehr Menschen die Bildungszeit in Anspruch nehmen? – Da haben wir einen guten Vorschlag. Wir schlagen vor, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, künftig ihre Arbeitnehmer in gesonderten Schreiben darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, Bildungszeit in Anspruch zu nehmen, dass die Gefahr besteht, dass dieser Anspruch am Ende des Jahres verfällt, wenn man ihn nicht in Anspruch nimmt, und dass es keine negativen Folgen hat, wenn man die Bildungszeit in Anspruch nimmt. Diese Pflicht für die Arbeitgeber wollen wir also mit unserem Antrag in das Bildungszeitgesetz einführen. Jetzt ist es ja so, eine Pflicht ist nur dann eine Pflicht, wenn es Folgen hat, wenn man sie nicht einhält. Deswegen schlagen wir vor, dass in diesen Fällen, wo es Arbeitgeber unterlassen, ihre Arbeitnehmer auf das Recht auf Bildungszeit hinzuweisen, die Bildungszeit nicht am Ende des Jahres verfällt, sondern dass sich der Anspruch ins nächste Jahr überträgt, sodass diese Arbeitnehmer dann im Folgejahr Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit haben. Relativ einfach umsetzbar, relativ wenig Aufwand! Jetzt werden Sie sagen: Tolle Idee, hätten wir der Linken gar nicht zugetraut, so eine tolle Idee zu haben. – Dazu muss ich sagen: Das ist nicht allein unsere Idee, sondern das ist ein Ansatz, den wir uns beim Bundesarbeitsgericht abgeguckt haben. Das hat das nämlich genauso für den allgemeinen gesetzlichen Urlaubsanspruch entschieden. Da ist es schon jetzt so: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht darauf hinweist, dass dieser Anspruch besteht und verfallen könnte, und diesen Hinweis vergisst, dann überträgt sich der Urlaubsanspruch für diesen Arbeitnehmer automatisch in das Folgejahr. Es ist nichts einfacher als das, diese Regelung auch in das Bildungszeitgesetz zu übertragen. Dadurch würden wir direkt den Effekt haben, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bildungszeit in Anspruch nehmen. Damit würden wir die dringend benötigte Qualifikation der Arbeitnehmer minimalinvasiv mit geringem Aufwand erreichen, und – das ist das Gute – es würde die öffentliche Hand nicht einen Cent mehr kosten. [Beifall bei der LINKEN] Deshalb unser Vorschlag! – Da ich noch eine Minute habe, möchte ich mich an dieser Stelle direkt an die Kolleginnen und Kollegen der SPD wenden. Es ist ja so, dass die SPD auf Bundesebene, wohl um die Koalition mit der CDU zu ermöglichen, bereit ist, die tägliche Höchstarbeitszeit zu opfern, den Achtstundentag, der eine zentrale Errungenschaft der demokratischen Novemberrevolution in Deutschland ist. [Beifall bei der LINKEN] Der Achtstundentag, dass Betriebsräte eingerichtet worden sind und dass die Gewerkschaften gültige Tarifverträge abschließen dürfen, ist damals als Erstes, übrigens von einem Sozialdemokraten und Gewerkschafter, Carl Legien, während der Novemberrevolution zu Papier gebracht worden. Das jetzt zu schleifen und abzuschaffen, nur um in die Koalition mit der CDU zu kommen, das ist ein Maß an Arbeitnehmerfeindlichkeit, das ich mir eigentlich bei der SPD nicht vorstellen kann. Jetzt kann man natürlich sagen, andere Mehrheiten im Bund, wir müssen irgendwie mit der CDU zusammenkommen. Jetzt komme ich zu unserem Antrag.
