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Dr. Ina Czyborra

13.03.2025 Sitzungen 19/63

Tatsächlich ist es so, dass im Rahmen der Lockerungen, also wenn Menschen therapiert sind, keine Gefahr darstellen und deswegen auch Freigang haben, es häufiger mal dazu kommt, dass sie nicht zeitgerecht in das Krankenhaus des Maßregelvollzug zurückkehren. So einen Fall hatten wir auch diese Woche. Der Betreffende ist mittlerweile aufgefunden und auch wieder zurückgekehrt. Es ist halt so, dass es bei Lockerungen, bei der Gewährung von Freigang dazu kommen kann. Wir können nicht alle, die jemals in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs gekommen sind, dort dauerhaft einschließen, sondern es muss zu diesen Lockerungen im Rahmen der Behandlung, der Genesung und der Therapie kommen. Insofern ist das ein Vorgang, der leider nicht so ungewöhnlich ist. Meistens gelangt es auch gar nicht in die Presse. An dieser Stelle ist es dadurch in die Presse gekommen, dass sich der Staatsschutz hier wohl eingeschaltet und eine Öffentlichkeitsfahndung ausgerufen hat. Das war mit uns so nicht rückgekoppelt. – Aber tatsächlich ist der Betreffende wieder aufgefunden und zurückgekehrt, und da sind wir natürlich auch den Sicherheitsbehörden sehr dankbar.

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