Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Nachfrage. Der Sachverhalt ist mir und meiner Verwaltung seit gestern bekannt und ich denke, Sie haben alle heute auch schon die Presse gelesen. Mein Eindruck ist trotzdem, dass das, was durch den ersten Elternbrief entstanden ist, durch einen zweiten Elternbrief korrigiert worden ist und der ursprüngliche Elternbrief sehr missverständlich geschrieben war. Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen. Meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein. Die rechtlichen Bedenken ergeben sich hierbei primär aus dem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die negative Religionsfreiheit. Es gibt grundsätzlich natürlich schon die Möglichkeit, Regelunterricht ausfallen zu lassen, um besondere Projekte durchzuführen. Es kommt dabei immer auf die konkrete Ausgestaltung an. Es muss aber immer auch mit dem Aspekt der Wissensvermittlung verbunden sein. Das kann natürlich auch eine kulturelle Bedeutung sein. Dann ist das Ganze auch als zulässig zu betrachten. Lassen Sie mich ein relativ plastisches Beispiel machen: Der Deutsch-Leistungskurs am Vormittag kann ausfallen, wenn Sie am Abend eine verpflichtende Theateraufführung besuchen, die mit dem Thema des Deutschunterrichts konkret etwas zu tun hat – oder eine Museumsexkursion, die in den Geschichtsunterricht und Ähnliches eingebunden wird. Hier in diesem Fall sehe ich aber zunächst keinen Bezug zum Regelunterricht, sodass hier, wie bereits gesagt, das Verhältnis des Staates zu Fragen der Religion und der Weltanschauung berührt werden würde. Das Schulgesetz selbst regelt diese Grundsätze nicht explizit, Herr Weiß, sondern es setzt sie vielmehr voraus. Erwähnung findet die Neutralitätspflicht explizit nur im Hinblick auf den Ethikunterricht. Eine Möglichkeit des Interessensausgleichs wäre es, ausdrücklich eine Freistellung aus religiösen, weltanschaulichen oder Gewissensgründen zuzulassen. Wie eingangs gesagt, wurde der falsche Eindruck des ersten Elternbriefs nachträglich korrigiert, sodass nochmals explizit auf die Nichtverpflichtung der Teilnahme hingewiesen wurde. Grundsätzlich möchte ich aber sagen: Wenn das Ziel ist, mit solchen Beispielen religiöse Toleranz zu fördern, dann ist das natürlich zu begrüßen. Gelebte Toleranz würde dann aber gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden. [Vereinzelter Beifall bei der AfD]
