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Cornelia Seibeld

13.03.2025 Sitzungen 19/63

Frau Senatorin Günther-Wünsch – bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage! Ich maße mir nicht an, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu bewerten oder zu beurteilen, aber ich sage ganz klar: Durch das Urteil sehen wir uns, sehe ich mich, in unserem Vorhaben bestärkt. Zum einen wird ganz klar bestätigt, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Übergangsregelung zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026 gibt. Des Weiteren hat das Gericht bestätigt, dass das Land Berlin mit der Neuregelung des Übergangsverfahrens seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat und das elterliche Wahlrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt ist. Das Recht der Eltern auf eine freie Wahl der Schulen ist eben nicht grenzenlos. Wir nehmen auch positiv zur Kenntnis, dass das Gericht an dem Verfahren zur Aufgabenerstellung keinerlei Anstoß genommen hat. Ich möchte auch an der Stelle noch einmal ganz klar deutlich machen, wie das Ganze abgelaufen ist: Gesteuert und begleitet wurde dieses Verfahren zur Aufgabenerstellung durch verschiedene Schulaufsichten. Die eigentlichen Aufgaben wurden durch eine Expertengruppe aus zwölf Leuten erstellt, wobei fünf eine Lehrbefähigung für die Primarstufe und fünf eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe haben. Des Weiteren kamen Kolleginnen und Kollegen aus der Schulpsychologie und aus der Sonderpädagogik dazu und haben gemeinsam an der Aufgabenstellung gearbeitet. Die Aufgaben für die Fächer Deutsch und Mathematik wurden so entwickelt, dass sie nicht nur die Kompetenzen für die Jahrgangsstufe 6 in der entsprechenden Niveaustufe D enthalten, sondern ebenso Aufgaben aus der Jahrgangsstufe 5 und der Niveaustufe C, sodass von überzogenen Anforderungen – erlauben Sie mir die Anmerkung – keinerlei Rede sein kann. Dass bei dem Probeunterricht mindestens 75 Prozent der Ergebnisse erreicht werden mussten, sah das Berliner Verwaltungsgericht als zulässig an. Besonders hervorheben möchte ich aber eine Passage aus dem Urteil – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Im Übrigen ist der schulische Werdegang in der Konsequenz der jetzt getroffenen Entscheidung mit der Empfehlung für eine ISS damit nicht abschließend festgelegt. Vor allem ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nicht dauerhaft ausgeschlossen. Genauso ist es. Viele Wege führen in Berlin zum Abschluss, und in seiner Vielfalt und in seiner Durchlässigkeit ist Berlin als Bundesland einzigartig. Es ist auch die Stärke unseres Berliner Schulsystems, dass wir genau das ausweisen können. Mit dem neuen Übergangsverfahren stärken wir genau diese Vielfalt der Schulformen mit ihren jeweiligen Förderinstrumenten. Deshalb bin ich schon ein wenig verwundert, dass insbesondere die Verfechter der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen mir in den letzten Tagen und Wochen einen Zugang zum Gymnasium als unnötig erschwert vorwerfen. Gerne mache ich an dieser Stelle auch noch einmal etwas Grundsätzliches deutlich: Insgesamt haben von allen Sechstklässlern in diesem Jahrgang, die jetzt den Übergang zur 7. Klasse suchen, 54 Prozent eine gymnasiale Empfehlung erhalten – 54 Prozent. Das ist mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler. Für diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu diesen 54 Prozent gehören, gibt es eine zweite zusätzliche Möglichkeit, nämlich den Probeunterricht. Anders als in der Debatte in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen und Wochen dargestellt, ist der Probeunterricht nicht die einzige Möglichkeit, sondern eine zusätzliche Möglichkeit. Für Schülerinnen und Schüler, denen es im zweiten Halbjahr der 5. Klasse und im ersten Halbjahr der 6. Klasse nicht möglich war, ihre Eignung für das Gymnasium nachzuweisen, ist es eine zusätzliche Möglichkeit. Aber 54 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im sechsten Jahrgang im Land Berlin haben ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen können. Anders also, als in der Debatte dargestellt, ist der Probeunterricht nicht der einzige Weg, sondern ein zusätzlicher Weg. Das hilft dann auch vielleicht bei der Einordnung der Bestehensquote von 2,62 Prozent des Probeunterrichts. Erlauben Sie mir den Hinweis: Das macht dann auch paternalistische Hinweise auf Hausaufgaben seitens der Senatorin überflüssig. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]

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