Björn Wohlert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten dazu, Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. Für Menschen mit Behinderungen soll größtmögliche Unabhängigkeit bei erschwinglichen Kosten sichergestellt werden. Bewusst schreibt die Behindertenrechtskonvention aber keine vollständige Kostenübernahme oder eine spezifische Höhe der Erstattung vor. Die Vertragsstaaten haben einen Gestaltungsspielraum in der Umsetzung. Die von Ihnen geforderte Abschaffung der Eigenbeteiligung für Fahrten mit Sonderfahrdiensten und die weitere Erhöhung des Erstattungsbetrags für Taxifahrten würden zu erheblichen Mehrkosten für das Land Berlin führen. Die unkalkulierbaren Kosten können wir im Landeshaushalt zumindest zum aktuellen Zeitpunkt nicht abbilden. Mit der Koalition aus CDU und SPD haben wir die Landesmittel für die Taxikostenerstattung im Rahmen des besonderen Fahrdiensts von 451 000 Euro auf 741 000 Euro jährlich erhöht, und wir stellen weiterhin die Finanzierung des Sonderfahrdiensts sicher. Wir fördern damit die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
