Niklas Schrader
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Erfahrung mit der Wiederholungswahl und den Vorschlägen der Expertinnen- und Expertenkommission waren sich hier alle einig, dass es einen Verbesserungsbedarf im Landeswahlrecht gibt. Ich will zunächst einmal festhalten, dass wir schon einigermaßen irritiert waren, dass die Koalition einfach einen Gesetzentwurf eingebracht hat, nachdem über längere Zeit fraktionsübergreifend und auch kollegial an diesem Projekt gearbeitet wurde. Auch wir haben daran mitgewirkt und Vorschläge eingebracht, und einige davon sind ja auch jetzt in der Vorlage enthalten. Insofern hätten wir erwartet, dass wir uns über eine gemeinsame Einbringung verständigen oder dass dies zumindest versucht wird. Das, liebe Koalition, muss ich schon sagen, ist kein guter Stil und diesem wichtigen Thema Wahlrecht und funktionierende Wahlen, an dem wir alle ein Interesse haben, nicht angemessen. Das mal vorab. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Wir sind in die Beratungen anfangs auch mit etwas grundsätzlicheren Aspekten des Wahlrechts gegangen. Wir hätten uns vorstellen können, da auch noch über weitere Fragen als über das reine Funktionieren zu sprechen, wie zum Beispiel das Wahlrecht für alle seit fünf Jahren hier lebenden Menschen oder die Absenkung der Sperrklausel oder geschlechterparitätische Listenaufstellungen. Da haben wir aber schnell festgestellt, dass an einer Debatte über solche größeren Wahlrechtsänderungen leider wenig Interesse besteht. Das nehmen wir zur Kenntnis, finden das bedauerlich, aber wir haben uns dennoch weiter an der Gesetzesnovellierung beteiligt. Jetzt zum Entwurf – erst mal das Positive, davon gibt es ja schon einiges –: die neuen Kompetenzen der Wahlleitungen und das Anordnungsrechts des Landeswahlleiters, das auch gegenüber den Bezirkswahlleitungen, um dann einheitliche Standards sicherzustellen. Das begrüßen wir ausdrücklich, und wir werden deshalb am Ende dieser Vorlage auch zustimmen, da das der Kern des Gesetzentwurfs ist. Was wir auch begrüßen – das ist noch nicht genannt worden –: In der Folge der Wiederholungswahl gab es ja auch im Hinblick auf die Bezirksamtsmitglieder sehr große Unsicherheiten, die nur durch Gesetzesauslegungen geklärt werden konnten. Jetzt wird gesetzlich geregelt – da vor allen Dingen der finanzielle Aspekt –, dass es keine hundertprozentige Lohnfortzahlung für die Ausgeschiedenen gibt. Das wird dann wie bei einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode geregelt. Das ist auch ein richtiger Schritt, neben einigen anderen, die ich hier nicht noch extra nennen will. Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle auch noch mehr vorstellen können und gewünscht und würden auch darum bitten, dass wir dann in der Ausschussberatung kollegial zusammenarbeiten und auch noch weitere Anregungen aufgenommen werden können. Ich will hier nur auf wenige eingehen. Wir hätten es zum Beispiel besser gefunden, dass eine Regelung im Landeswahlgesetz verankert worden wäre, die verhindert, dass Großveranstaltungen die Wahl gefährden können. Wir wissen alle, was im Zusammenhang mit dem Marathon passiert ist. So eine Art Lex Großveranstaltung, die hätten wir uns noch mal klarstellend im Gesetz vorstellen können, präventiv gegen künftige Problemlagen. Unerklärlich ist uns auch, warum das Sitzzuteilungsverfahren für die BVVs und das Abgeordnetenhaus unterschiedlich sind. Das könnte man auch noch mal diskutieren. Ich finde, auch aus Sicht der Verwaltung müsste doch ein Interesse an einem einheitlichen Verfahren bestehen. Außerdem haben wir auf eine Rechtsschutzlücke hingewiesen, die aus unserer Sicht noch mal besprochen werden sollte. Wir halten es für schwierig, dass es nach wie vor keine klare gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf Nachzählungen gibt. Wir haben ja die Situation, dass das Verwaltungsgericht sagt: Wir sind nicht zuständig – und dass der Verfassungsgerichtshof sagt, dass ein Anspruch auf Nachzählung nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin nicht berufen oder zu Unrecht berufen worden ist. – Es gibt also keine Möglichkeit, eine Nachzählung zu erzwingen. Das finden wir demokratietheoretisch durchaus schwierig. Darüber bitte ich noch mal nachzudenken. Das korrespondiert im Übrigen auch mit einem weiteren Problem, nämlich dass Wahlkreisbewerbende nach dem Gesetz auch nicht selbst Einspruch beim Landesverfassungsgerichtshof einlegen können. Da wäre aus unserer Sicht neben einigen anderen Punkten noch Diskussionsbedarf. Das würde ich mir wünschen nachzubessern, wenn man wirklich aus der Wiederholungswahl die richtigen Lehren ziehen will. Ich hoffe, in der Ausschussberatung gibt es noch Offenheit, das aufzunehmen. Ich bin gespannt. Und zur bevorstehenden Wahl kann ich nur noch allen raten: Wählen Sie Demokratinnen und Demokraten! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
