Alexander Herrmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer, hier vor Ort der eine und die ganz vielen daheim an den Empfangsgeräten! Die Notwendigkeit der Wahlwiederholung war ein Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und der Welt und ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Umso wichtiger war es daher, die Pannen bei der Chaoswahl 2021, aber auch die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin sowie des Bundesverfassungsgerichts genau zu analysieren und die notwendigen rechtlichen und strukturellen Änderungen vorzunehmen und anzugehen. Die beiden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen und auch die Berliner Expertenkommission haben Fehler bei den Wahlen 2021 klar benannt: unzureichende Verantwortungszuständigkeit zwischen den Akteuren auf Landes- und Bezirksebene, fehlende Standards bei der Wahlorganisation, zum Beispiel fehlende oder falsche oder gar kopierte Stimmzettel, kein strukturelles Controlling, Landeswahlleiter ohne Entscheidungs- und Durchsetzungsrechte, rechtlose Wahlorgane in den Bezirken. Diese Fehler definieren damit ganz klar das Ziel unserer Arbeit, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Organisationsstruktur mit klarer Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und der Aufsicht zu schaffen. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt heute als Antrag vor. An dieser Stelle möchte ich mich zunächst ganz herzlich bei den Mitgliedern der parlamentarischen Arbeitsgruppe Wahlen, unserer Innensenatorin Iris Spranger, dem Landeswahlleiter Professor Bröchler und auch unserer Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld für die konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zur Änderung des Landeswahlgesetzes bedanken. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)] Der vorliegende Antrag enthält folgende konkrete Maßnahmen zur Änderung des Landeswahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Normen – erstens: Etablierung eines Landeswahlamts mit klarer Zuständigkeit, Einrichtung ständiger Bezirkswahlämter als zweiten Punkt, Drittens Stärkung des Landeswahlleiters. Der war bisher, wenn man das so flapsig sagen darf, ein König ohne Land, jetzt hat er die Gesamtverantwortung für die Wahlvorbereitung und -durchführung, ist aber auch, und das war uns hier im Parlament sehr wichtig, damit wir frühzeitig informiert werden, zu entsprechenden Berichten gegenüber der Innensenatorin, aber auch dem Berliner Abgeordnetenhaus verpflichtet. Vierter Punkt sind die Schaffung und Stärkung der Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs. Auch das hat sich in der Debatte in den letzten Monaten gezeigt, in den unterschiedlichen Bewertungen in den Gerichtsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin und des Bundesverfassungsgerichts. Es war uns wichtig, das mit aufzunehmen und zu schauen, was wir aus den Fehlern und Entscheidungen lernen können, damit es in Zukunft besser klappt. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Klar ist heute schon: Berlin kann Wahlen! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
