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Tonka Wojahn

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung hat unsere Fraktion das vorliegende Gesetz zu Änderung des Laufbahngesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung bereits begrüßt. Die Beratungen in den Ausschüssen laufen relativ unaufgeregt, und es stellt sich für mich die Frage, warum wir zweimal im Plenum darüber sprechen müssen. Sei es drum, wer sonst kaum Impulse für dieses Plenum liefert, zieht eben die einigen wenigen Projekte mehrmals hervor. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Doppelt hält besser, so schauen wir noch einmal auf einige zentrale Punkte. Die Richtung ist klar: Es dient zum einen der Verbesserung der Personalausstattung der Berliner Verwaltung, damit die Kernaufgaben des öffentlichen Dienstes in Zeiten des Fachkräftemangels erfüllt werden können. So soll mit der Gesetzesänderung der Zugang von Absolventinnen neuerer Studiengänge zur Beamtenlaufbahn eröffnet werden. Zum anderen wird mit der Modernisierung des Laufbahnrechts der Aufstieg für Beamtinnen erleichtert, indem die persönliche Leistung gegenüber dem Ablauf von Dienstjahren in den Vordergrund tritt. Nicht zuletzt geht die Öffnung von Ausbildungsmöglichkeiten im Berliner Landesdienst für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in die richtige Richtung, aber eben nicht weit genug. Diese Öffnung trägt eben nicht, wie die Senatsverwaltung für Finanzen das suggeriert, dazu bei – ich zitiere von der Homepage des Senats –, eine „vielfältige Beschäftigtenstruktur im Berliner Landesdienst“ zu erreichen. Denn eine Übernahme in die Beamtenlaufbahn bleibt Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin verwehrt. Hier endet, wie auch nicht anders bei der CDU zu erwarten, der Modernisierungskurs. Von wegen nur die Leistung zählt, wie Finanzsenator Evers – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – die Richtung der Gesetzesänderung hervorhebt; es sei denn, man hat den falschen Pass, dann gelten nur Formalitäten. Und wie wir seit gestern wissen, ist Verschärfung auch gegen bereits bestehendes Recht die neue Richtung bei der CDU. Mein Dank gilt all denjenigen, die tagtäglich für das Land Berlin arbeiten. Ihre Leistung ist das Fundament unserer Stadt, sei es in der Verwaltung, in Schulen, bei der Polizei oder in den unzähligen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Ihnen gebühren unsere Wertschätzung und unser Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Deshalb ist es wichtig, dass Reformen nicht nur die Beamtenschaft betreffen dürfen. Tarifbeschäftigte gehören ebenso in den Fokus. Wenn für Beamte mehr Möglichkeiten geschaffen werden, muss sich das Land Berlin in Tarifverhandlungen ebenfalls für neue Modelle öffnen. Menschen müssen tatsächlich nach ihren Leistungen und ihrem Einsatz gefördert werden und nicht nach ihrem Pass. Wir blicken gespannt auf die Dienstrechtsreform II, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Da erwarten wir einiges von der Koalition. Das Land Berlin braucht ein zeitgemäßes Recht und eine echte Chancengleichheit, um nicht einige wenige, sondern die ganze Stadt abzubilden und mit ihr Schritt zu halten. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Hendrikje Klein (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)]

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