Christian Goiny
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat schon darauf hingewiesen, dass wir durch die Beratungen im Hauptausschuss noch weitere Ergänzungen vorgenommen haben, dass wir auch weitere Gesetze angefasst haben, weswegen wir heute abschließend über diese Gesetzesänderung nicht abstimmen können, sondern sie noch einmal vertagen müssen. Ich will aber eingangs sagen, dass das auch zeigt, dass die parlamentarische Beratung, die Beratung im Fachausschuss sinnvoll, dass da weitere Änderungen mit aufgenommen werden, und dass es deswegen auch gut war, dass wir uns die Zeit auch im Hauptausschuss noch einmal genommen haben. Wir hatten beim letzten Mal schon darauf hingewiesen, dass es ein weiterer Mosaikstein einer ganzen Reihe von Veränderungen ist, die wir im Dienst- und Laufbahnrecht vornehmen wollen. Es ist natürlich sehr schön, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben, darauf hinzuweisen und das zu verdeutlichen. Wir werden auch noch – das hat die Finanzverwaltung auch zugesagt; das will ich hiermit auch noch einmal sagen – eine für die interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und allen sonstigen in Gewerkschaften oder an anderer Stelle interessierten Menschen etwas lesbarere Version herstellen. Das ist natürlich für die Rechtstechnik sehr detailliert ausgeführt. Manches, was wir an tatsächlich guten Veränderungen haben, erschließt sich nicht sofort, wenn man diese reine Gesetzestechnik vor Augen hat. Deswegen ergibt es, glaube ich, Sinn, dass wir gerade im Bereich der Vereinfachung und Beschleunigung, bei der Berücksichtigung von Qualifikationen, bei der Auswahl, bei der Vereinfachung im Beförderungsverfahren, bei der Frage, welche Anerkennung von Laufbahnbefähigung wir zu berücksichtigen haben, bei Mindestdienstzeiten, die anders berücksichtigt werden, bei der Frage der Einstellung auch von Quereinsteigern, bei der Frage von Beförderung während der Probezeit, bei der Frage des Vorbereitungsdienstes eine ganze Reihe von Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen gefunden haben. Ich glaube, das ist wirklich ein Beitrag dazu, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, insbesondere – und das war immer über viele Jahre ein Thema – wie es uns gelingen kann, Spezialisten gerade im Bereich der Informationstechnik für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Dass wir hier die Möglichkeit der Verbeamtungen auch von IT-Experten haben, stellt auch einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung dar. Deswegen glauben wir, dass wir hier tatsächlich einen guten Beitrag für die Menschen geleistet haben, die bei uns im öffentlichen Dienst sind, im Bereich der Beamten eine Verbesserung hinzubekommen, dass wir diese Bereiche auch für Leute attraktiver machen, die sich dafür entscheiden, auch aus anderen Bereichen oder Angestelltenverhältnissen in den Beamtendienst einzusteigen und damit einen guten Beitrag dafür leisten, dass wir auch in demografisch schwierigen Zeiten, wo es uns darum gehen muss, die wirklich guten Leute auch für die Berliner Verwaltung zu bekommen, und einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, wettbewerbsfähig zu bleiben und noch wettbewerbsfähiger zu werden. Deswegen können wir diesem Gesetzesvorhaben bei der nächsten Lesung getrost zustimmen. Sollte es weiteres Interesse geben, hier im Detail zu diskutieren, können wir das gerne machen, aber ich denke, dass man es dann auch ohne eine weitere Diskussion beschließen kann. Ich bitte daher schon jetzt um Zustimmung. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
