Esther Uleer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage! Zum Modellprojekt zur Vermögensabschöpfung: Wir vertreten schon lange die Auffassung, dass die Bekämpfung von OK kein Sprint ist, sondern ein Marathon, und dass die Bekämpfung nur mit einer Bündelung von Maßnahmen und im Schulterschluss zwischen den zuständigen Behörden, der Senatsverwaltung, den anderen Senatsverwaltungen, den Bezirken, den Strafverfolgungsbehörden und natürlich Zoll, Finanzamt und LKAs funktioniert. Ich will ganz kurz darauf verweisen, dass sich die bundesweiten wirtschaftlichen Schäden im Bereich OK seit 2014 auf 2,7 Milliarden Euro verfünffacht haben. In Berlin betrug der finanzielle Schaden im Jahr 2023 circa 57 Millionen Euro. Die kriminellen Erträge wuchsen im gleichen Jahr auf 86 Millionen Euro an, und hier wollen wir ansetzen, denn Geld ist der Motor der organisierten Kriminalität. Insofern wollen wir den Verfolgungsdruck – selbstverständlich gemeinsam mit der Senatsinnenverwaltung und den zuständigen Behörden – erheblich erhöhen und konsequent und permanent mit Nadelstichen gegen die organisierte Kriminalität vorgehen. Deshalb haben wir im letzten Jahr zunächst ein Modellprojekt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufgesetzt. Das Ziel war hier, Ordnungswidrigkeiten vermehrt mit Einziehungsbescheiden zu verfolgen, und zwar im gewerblichen Bereich. In Italien haben wir gesehen, dass die organisierte Kriminalität neben klassischen Betätigungsfeldern das gesamte gewerbliche Spektrum für sich nutzt, um mit geringerem Verfolgungsdruck – der in diesem Bereich üblicherweise besteht – enorme finanzielle Gewinne zu erzielen. Auch in Berlin hat sich die OK in den letzten Jahren in verschiedenen Wirtschaftsbereichen etabliert. Dazu gehören vor allen Dingen das illegale Aufstellen von Spielautomaten und der Verkauf von illegalen E-Zigaretten. Um diese im gewerblichen Bereich illegal erzielten Gewinne einzuziehen, gibt es schon seit dem Jahr 2017 Mittel, und zwar seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts bei Ordnungswidrigkeiten. Die Mittel sind also vorhanden; von der Möglichkeit, sie zu gebrauchen und sogenannte Einziehungsbescheide zu erlassen, ist aber selten Gebrauch gemacht worden. Es sind von den zuständigen örtlichen Behörden – das sind in Berlin die Bezirksbehörden, die Bezirksämter – meistens Bußgeldbescheide verhängt worden. Der Nachteil dabei ist, dass hier das sogenannte Nettoprinzip gilt: Das heißt, der Betroffene, welcher einen Bußgeldbescheid bekommen hat, kann vom Gewinn, den er gemacht hat, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten abziehen, und so ergibt sich dann die Summe des Bußgeldbescheids, die wesentlich geringer ausfällt. Die Ordnungsämter haben aber eben auch – wie ich eben schon vortrug – die Möglichkeit, einen Einziehungsbescheid zu erlassen. Da gilt das sogenannte Bruttoprinzip: Alle Erträge, die sich aus dem ordnungswidrigen Handeln ergeben haben, können eingezogen werden. Das heißt konkret: Der Umsatz, der mit einem Geldspielautomaten gemacht wurde, ist für die gesamte Dauer des Einsatzes, der illegalen Standzeit einziehbar. Das sind im Jahr normalerweise rund 100 000 Euro. Erfreulicherweise liegen inzwischen fünf rechtskräftige Einziehungsbescheide in Höhe von insgesamt 171 000 Euro in den Berliner Bezirken vor. Weitere Einziehungsbescheide sind im Gerichtsgang; gegen diese wurden Rechtsmittel eingelegt. Es sind vor allen Dingen auch neue Einziehungsbescheide in Arbeit. Diese erfolgreiche Entwicklung wollen wir verstetigen. Nach einem Jahr Modellprojekt wollen wir jetzt die Zusammenarbeit mit den Bezirken verstetigen und das Potenzial nutzen. Deshalb haben wir diese Kooperationsplattform zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität mit Fokus auf gewinnabschöpfungsrelevanter Kriminalität im Berliner Gewerbe – OK BG ist die Kurzform – gegründet, die ab dem 1. Februar dann bei uns im Haus die Arbeit aufnehmen soll. – Danke schön!
