Cornelia Seibeld
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2060 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2146 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion ist der Antrag abgelehnt. Damit kommen wir zu den geheimen, verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden. – Störe ich die Herren von der AfD, wenn ich weiter vorlese, oder können wir zur Abstimmung kommen? Das wäre schön. – Für die G-10-Kommision schlägt die AfD-Fraktion vor Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Ronald Gläser und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied und für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Wahlvorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist! Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und mit dem Namensaufruf zu beginnen, sobald die Vorbereitungen getroffen sind. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Da es bei L bis Z eine Schlange gibt und bei A bis K nicht, dürfte man sich auch auf der anderen Seite anstellen. Dann darf ich fragen, ob alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und darf die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen, wie angekündigt, die Sitzung fort. Das bedeutet, zwei Beisitzerinnen und Beisitzer müssten sich wieder hier oben einfinden. So, dann können wir in der Sitzung fortfahren. Tagesordnungspunkt 13 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.4. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Viertes Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Dezember 2024 Drucksache 19/2121 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2084 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2084 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2121 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Vollkostenmodell für die freien Schulen und faire Teilhabe an allen Landesförderprogrammen, Wartefrist verkürzen und nachträgliche Kostenbeteiligung nach erfolgreicher Wartefrist – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 28. November 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Dezember 2024 Drucksache 19/2123 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0194 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0194 empfehlen die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/2123 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen einschließlich eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2149 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht, dann können wir so verfahren. Tagesordnungspunkt 17 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.2. Tagesordnungspunkt 18 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Wahl einer Person als Ersatz für ein aus dem Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausscheidendes Mitglied Wahl Drucksache 19/2160 Nachdem Frau Karin Schubert ihre Mitgliedschaft in dem Gremium niedergelegt hat, bedarf es einer Nachwahl. Wie Sie der Tischvorlage entnehmen können, schlägt die vorschlagsberechtige Fraktion der SPD Frau Karin Halsch zur Wahl vor. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben durchzuführen. Wer also Frau Halsch zu wählen wünscht, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind alle Fraktionen einschließlich eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist Frau Halsch zum Mitglied des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gewählt. Tagesordnungspunkt 20 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Das Berliner Taxigewerbe kann „Berlinale“! – Kooperation und Sponsoring mit „Uber“ beenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 25. September 2024 Drucksache 19/1920 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1412 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier der Kollege Ronneburg. – Bitte schön!
