Sevim Aydin
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die steigenden Mietpreise in Berlin sind ein drängendes Problem, das uns alle betrifft. Besonders deutlich wird das bei den Angebotsmieten: Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt im Schnitt den doppelten Quadratmeterpreis im Vergleich zu bestehenden Mietverträgen. Die Schere zwischen Bestandsmieten und Angebotsmieten geht immer weiter auseinander, und deshalb ist diese Entwicklung für uns als SPD-Faktion nicht länger hinnehmbar, denn Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxusgut. Deshalb möchte ich auch noch mal klarstellen: Die SPD-Fraktion teilt die Zielstellung dieses Antrages, Mieterinnen und Mieter vor Ausbeutung zu schützen und Mietwucher zu stoppen. Doch es ist uns auch wichtig, dass wir nicht nur Symptome behandeln, sondern an die Wurzeln des Problems gehen, und das bedeutet: Neben den Maßnahmen auf Landesebene brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Die Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss haben heute viele erwähnt. Sie hat aus meiner Sicht verdeutlicht, dass das Wirtschaftsstrafgesetz Mieterinnen und Mietern bislang hohe Hürden in den Weg legt, um ihr Recht durchzusetzen. Das muss sich ändern. Wie gesagt, in diesem Ausschuss wurde aus meiner Sicht noch mal klargestellt, Herr Nöll hat es gesagt: Es waren 145 Fälle in Friedrichhain-Kreuzberg. Aber die zweite Hürde ist immer, einen Verstoß festzustellen und gleichzeitig auch, dass die Mieterinnen und Mieter von ihrem Recht Gebrauch machen. Die Senatsverwaltung hat immer wieder auch deutlich gemacht, und das macht sie auch in ihrer AG mit den sieben Bezirken, die sie eingerichtet hat, dass sie versucht, die Rechtsprechung in Berlin wie in Frankfurt am Main zu Mietwucher nach einem bestimmten Musterverfahren zu entwickeln. Dieses gibt es in Berlin nicht. Deshalb sagen wir, man muss das Problem tatsächlich an der Wurzel anpacken. Es wird nicht reichen, dass die Bezirksämter alleine diese Musterverfahren durchführen. Deshalb wollen wir als SPD-Fraktion eine Bundesratsinitiative starten, um das Wirtschaftsstrafgesetz anzupassen. Konkret nehmen wir mit unserer Bundesratsinitiative auch die Diskussion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema Mietwucher auf. Bisher heißt es im Gesetz, und ich möchte es zitieren: „Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen …“ Wir wollen jetzt das Tatbestandsmerkmal „infolge der Ausnutzung“ durch „bei Vorliegen“ ersetzen. Damit soll künftig nicht mehr erforderlich sein, dass Mieter nachweisen müssen, ob Vermieter ihre Zwangslage bewusst ausgenutzt haben, und das ist das Entscheidende. Solange das nicht geändert wird, werden die Mieterinnen und Mieter nicht viel in der Hand haben, um zu ihrem Recht zu kommen. [Beifall bei der SPD] Damit auch nicht genug: Wir wollen die Bußgelder bei Mietwucher deutlich erhöhen, denn nur so können wir eine abschreckende Wirkung erzielen. Es darf nicht länger möglich sein, dass Mietpreisüberhöhungen in der Praxis ungestraft bleiben. Auf der Landesebene haben wir bereits an einigen Stellschrauben gedreht. Mit der Einführung einer Mietpreisprüfstelle, die auch Mietwucher feststellen soll, der Stärkung der kostenlosen Mieterberatungsstellen und der Ombudsstelle bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützen wir Mieter dabei, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Ich habe es eben auch erwähnt: Die SPDgeführte Senatsverwaltung sucht zusammen mit sieben Bezirken nach Wegen, um die Verfolgung von Mietpreiserhöhungen effektiver zu gestalten und durch Musterverfahren eine entsprechende Rechtsprechung wie in Frankfurt am Main zu entwickeln. Doch so wichtig diese Schritte auch sind, sie greifen zu kurz, wenn der Bund nicht liefert. Das Problem muss an der Wurzel gepackt werden, und dafür brauchen wir eine Bundesregierung, die entschlossen für die Rechte der Mieterinnen und Mieter eintritt. Das muss für alle Koalitionspartner gelten. Wenn der kleinste Koalitionspartner Dinge blockiert, obwohl sie im Koalitionsvertrag festgelegt sind, dann ist dies ein Verhalten, das der Regierungsverantwortung und vor allem der Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mieter nicht gerecht wird. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Diese Bundestagswahl entscheidet über die Zukunft der Wohnungs- und Mietenpolitik in unserem Land. Nach jahrelanger Blockadehaltung der FDP ist es jetzt an der Zeit, eine soziale Wende einzuleiten für ein starkes Mietrecht, für wirksame Instrumente gegen Mietwucher und für bezahlbaren Wohnraum. Es ist die Zeit für eine Politik, die Mieterinnen und Mieter ins Zentrum stellt und nicht die Rendite von Konzernen. In Zeiten steigender Mieten sind diese Reformen im Mietrecht notwendig, um die Mieten in Städten wie Berlin unter Kontrolle zu bringen. Wenn der Spitzenkandidat der Berliner CDU für die Bundestagswahl öffentlich in der Presse sagt, dass man gegen steigende Mieten keine zusätzlichen Regulierungen braucht, dann ist klar, auf wen die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt setzen können und auf wen nicht. Deshalb sage ich: Augen auf bei der Wahl! – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]
