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Dr. Manuela Schmidt

LINKE 16.01.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hilft ja nicht, über den Ruf des öffentlichen Dienstes oder über fehlende motivierte Fachkräfte zu klagen. Zunächst muss der Senat selbst die Personalentwicklung verbessern, einen Beitrag zur Personalgewinnung leisten, aber eben auch die Attraktivität nach innen und nach außen verbessern. Der nun vorliegende Entwurf des Artikelgesetzes ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Was sind aus meiner Sicht zentrale Punkte? – Endlich wird die Einstellung in ein höheres Einstiegsamt bei beruflichen Erfahrungen oder geeigneten Qualifikationen ermöglicht. Sobald die Beamtin oder der Beamte in der Erprobungszeit eine gleichwertige dienstliche Qualifikation erworben hat, ist eine Hochschulqualifikation nicht mehr unbedingt Voraussetzung. Auch für Beamtinnen und Beamte im nichttechnischen Verwaltungsdienst werden die Auswahlverfahren vereinfacht. Die langen laufbahnrechtlichen Dienstzeiten als Voraussetzung für Beförderungsämter werden endlich gestrichen. Schließlich wird auch für Beamtinnen und Beamte im Probebeamtenverhältnis die Möglichkeit einer Beförderung eingeführt, und die Erprobungszeit für eine Beförderung kann auf bis zu sechs Monate reduziert werden. Ausdrücklich – das hat meine Vorrednerin Frau Schneider auch schon gesagt – begrüßen wir, dass nun auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ihre Ausbildung für die Beamtenlaufbahn beginnen können und anschließend sofort übernommen werden, sofern sie vor Abschluss der Ausbildung die Staatsbürgerschaft erhalten haben. Eine Lösung muss auch gefunden werden, wenn das kurz davor steht. Auch wenn das alles erst einmal sehr technisch und vielleicht auch banal klingt: Das Gesetz bietet die Chance, dass der Einstieg in den öffentlichen Dienst in Berlin attraktiver wird. Besonders Personen, die bereits in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, können nun auf ein höheres Einstiegsamt hoffen. Dadurch wird der Gehaltsknick durch ein Einstiegsamt vermieden, und das erhöht in der Konsequenz hoffentlich die Motivation, dass Beschäftigte aus der Wirtschaft ebenfalls in den öffentlichen Dienst wechseln. Was mich persönlich freut, ist eine Vereinfachung des Wechsels von Laufbahngruppe 1 in Laufbahngruppe 2. Endlich wird hier mehr auf die Eignung, auf die vorhandene Expertise, auf erworbene Erfahrungen und Kenntnisse geachtet und nicht mehr nur auf die formalen Voraussetzungen. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt auch für die interne Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst selbst. [Beifall bei der LINKEN] Dennoch wäre hier aus meiner Sicht mehr Mut angezeigt, denn das Festhalten an starren Laufbahnen ist längst nicht mehr zeitgemäß. – Sie haben gesagt, Sie haben sich andere Länder und andere Modelle angesehen. Bayern beispielsweise arbeitet mit nur noch einer Laufbahn und mit mehreren Qualifizierungsebenen. Vielleicht wäre das ja eine solche Idee. – Im Dezember sprachen Sie, Herr Finanzsenator Evers, davon, dass Berlin mit dem vorliegenden Gesetz das modernste Dienstrecht Deutschlands erhalten wird. Da sehe ich in dem vorliegenden Entwurf doch noch ein bisschen Luft nach oben. Im Zuge der Ausschussberatungen wünschen wir uns deshalb auch ein paar mutige Anpassungen. Wir werden Vorschläge machen. [Beifall bei der LINKEN – Bürgermeister Stefan Evers: Da bin ich gespannt!] Bisher sind es Schritte in die richtige Richtung, ohne dabei das System grundlegend zu verändern. Vieles wird klarer geregelt, sodass es eine belastbare rechtliche Basis für eine Vielzahl von Entscheidungen geben wird. Ob durch die Veränderungen wirklich mehr Menschen den Wechsel aus der Wirtschaft in die Verwaltung wagen, bleibt abzuwarten und liegt am Ende an uns allen und an dem Mut, an diesem Entwurf weiter zu arbeiten. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]

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