Alexander Herrmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Lieber Praktikant Louis! Beim Bericht des Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht zu klatschen und sich jetzt hier als Kämpferin gegen Diktatur und für die Meinungsfreiheit aufzuspielen, das ist genau mein Humor. Die AfD ist doch politisch unterwegs mit Fake News, Hass und Hetze, aber ganz sicherlich nicht im Interesse der Meinungsfreiheit. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ihr Antrag ist angesichts der „Schwachkopf“-Debatte – Sie haben eben einige Presseberichte aufgezählt – erneut reiner Populismus. Allein der Bundestag ist doch für die Gesetzgebung, also auch das Strafgesetzbuch, auf Bundesebene zuständig. Das wissen Sie. Trotzdem führen Sie diese Debatte hier. Ihr Antrag ergibt aber auch inhaltlich keinen wirklichen Sinn. Der § 188 StGB ist Qualifikationstatbestand, der über den Schutz der Ehrabschneidung hinaus die Funktionsfähigkeit der Demokratie sichert. [Lachen bei der AfD] Durch die Verhinderung von Hass und Verleumdung wird das politische Klima geschützt und die Bereitschaft von Bürgern, sich politisch zu engagieren, gefördert. Nicht jeder hat die Möglichkeiten, die wir hier als Landtags- oder gar als Bundestagsabgeordnete haben, wenn ich an die Kolleginnen und Kollegen denke, die sich in den Bezirksverordnetenversammlungen und unserer Stadt politisch engagieren. Der Schaden der Ehrabschneidung betrifft die Vergiftung der politischen Kultur. Das können und wollen wir nicht akzeptieren. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Wir sind doch am meisten davon betroffen. Schauen Sie sich mal die Statistiken an!] Die Macht der sozialen Medien ist riesig. Das weiß die AfD und nutzt es sehr geschickt. Fake News und Politikerbeleidigungen verbreiten sich tausendfach, während spätere Dementis, Klarstellungen, zurückrudern – mausgerutscht, sage ich mal – keine große Reichweite bekommen. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD] Deswegen ist es wichtig. § 188 Strafgesetzbuch wurde in seiner aktuellen Fassung eingeführt, um gezielt gegen Hasskriminalität und rechtsextreme Bedrohungen vorzugehen. Dies ist besonders wichtig, um die Sicherheit und das öffentliche Wirken von Politikern zu gewährleisten [Zurufe von der AfD] – Hören Sie doch einfach mal zu. Da können Sie vielleicht noch etwas lernen, und wenn nicht, halten Sie den Schnabel. Vielen Dank! –, [Beifall bei der CDU – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] um die Sicherheit und das öffentliche Wirken von Politikern zu gewährleisten, die oft Zielscheibe solcher Angriffe sind. Ihre ausfallenden Rufe hier sind doch der beste Beweis, dass Ihr Handeln das politische Klima, den politischen Diskurs vergiftet. [Ronald Gläser (AfD): Das ist doch lächerlich!] Ziel ist es doch nicht, legitime Kritik zu unterbinden, wie Sie hier suggerieren, sondern gezielte Desinformation und Verleumdung zu verhindern. Kritik an politischen Akteuren, auch Majestätsbeleidigung, bleibt möglich, solange nicht der Rahmen strafbarer Beleidigungen überschritten wird. Die Notwendigkeit des legislativen Handelns zeigte sich durch die Umstände des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder aber auch durch die Ereignisse 2020 im Zuge des Versuchs der Reichstagserstürmung, basierend auf Verschwörungserzählungen, die genau auf diesem Boden auch von Ihnen bereitet wurden. Mit Ihrem Antrag wird das Steuerungsversagen von Recht angenommen. Es werden über das Normziel hinausgehende Nebenwirkungen unterstellt. Es wird behauptet, dass die strengen gerichtlichen Prüfungsmaßstäbe, die mit diesem Effekt einhergehen, ignoriert werden. Das stimmt nicht. Das Bundesverfassungsgericht sichert jedoch mithilfe des individuellen Fokus des Abschreckungsarguments besonders Institutionen und Techniken, zum Beispiel Presse, Rundfunk, vertrauliche Individualkommunikation in ihrer gesamtgesellschaftlichen Dimension. Ihr Antrag richtet sich gerade gegen diese Perspektive und gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN]
