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Marc Vallendar

AfD 16.01.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Osnabrück: Ein Bauingenieur muss nach Nichtzahlung seiner Geldstrafe in Haft, weil er Manuela Schwesig in einer E-Mail als Märchenerzählerin, die den Menschen dummes Zeug verkaufen würde, bezeichnet hatte. Partenstein: Hausdurchsuchung bei einer alleinerziehenden Mutter wegen Postings mit leicht abgewandelten, aber sinngemäßen Politikerzitaten. Haßberge: Hausdurchsuchung bei bayerischem Rentner und seiner Tochter mit Downsyndrom, weil er Habeck in eindeutig satirischer Absicht als Schwachkopf bezeichnet hatte. Die Rangliste der Schande von September 2021 bis August 2024: Baerbock über 500 Strafanzeigen; Habeck über 800, Strack-Zimmermann fast 2 000. Es hat sich eine regelrechte Meinungsfreiheitseinschränkungsindustrie gebildet. 2021 wurde das Sonderrecht des § 188 in das Strafgesetzbuch eingeführt. Seitdem haben sich Start-ups, Unternehmen und Abmahnunternehmen gegründet, welche vornehmlich Politiker vertreten, um einfache Bürger im großen Stil abzumahnen. Sogar im Kaiserreich war es leichter, Wilhelm II. zu kritisieren als heute einen Minister, denn wer das heutzutage im Netz tut, der muss bei übereifrigen Staatsanwälten damit rechnen, eine Hausdurchsuchung über sich ergehen zu lassen. Nur mit guten Anwälten wird es ihm gelingen, sich angemessen gegen diese Willkürmaßnahmen zu verteidigen. Es ist eine moderne Form der flächendeckenden Einschüchterung. [Beifall bei der AfD] Dies geschieht alles im Namen des Kampfes gegen den Hass im Netz. Hass ist kein schönes Gefühl. Hass ist aber auch kein Verbrechen, denn Hass ist kein Straftatbestand. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung sind Straftatbestände. In einer freien Gesellschaft steht es dem Bürger völlig frei, zu lieben und zu hassen, wen er will. Doch die selbstherrliche linksgrüne Elite in diesem Land will das nicht mehr wahrhaben. Sie will die Erziehungsdiktatur. Ihre Vertreter betrachten sich nicht mehr als Diener des Volkes, sondern als Majestäten, denen das Volk zu dienen und die es zu lieben hat. Und wenn das Volk aufmuckt, dann kriegt es eben die Polizei nach Hause geschickt. Die Höchststrafe für die Beleidigung einer Person des politischen Lebens beträgt nach dem neuen § 188 nun drei Jahre, also ein Jahr mehr als die öffentliche Beleidigung einfacher Bürger. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung? Straftatbestände dienen immer dem Schutz bestimmter Rechte oder Rechtsgüter; bei der Beleidigung ist das die persönliche Ehre. Warum also ist die Ehre eines einfachen Bürgers weniger wert als die Ehre eines Politikers? [Beifall bei der AfD] Der normale Bürger muss sich darum selbst kümmern, dass die Strafverfolgung beginnt. Er muss Strafantrag stellen, und er wird sehr häufig auf den Privatklageweg verwiesen. Beim Politiker – wie praktisch – geht das nach § 194 StGB automatisch. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Jedenfalls aber muss Schluss sein mit dem Sonderrecht des § 188 StGB. Der muss raus aus dem Strafgesetzbuch. [Beifall bei der AfD] Das fordert übrigens mittlerweile nicht nur die AfD in ihrem Bundestagswahlprogramm, sondern auch das Land Niedersachsen in der Justizministerkonferenz sowie der CDU-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, der äußerte, dass der Majestätsbeleidigungsparagraf abgeschafft gehöre. Insofern geht mein Appell auch an die hiesige Regierungspartei CDU. Gerieren Sie sich nicht als Steigbügelhalter für totalitäre linksgrüne Kontrollphantasien der Meinungsfreiheit, sondern stellen Sie sich auf die richtige Seite in dieser Frage. Stellen Sie sich auf die Seite der Grundrechte und der Gleichbehandlung der Menschen vor dem Gesetz! [Beifall bei der AfD] Wir Politiker sind nämlich keine besseren Menschen. Wir benötigen keinen besonderen Ehrschutz, nur weil wir in der Öffentlichkeit stehen. Wir suchen die Öffentlichkeit aktiv, und die Demokratie lebt auch vom Aufbegehren gegen die Obrigkeit und vom Streit. Dieser Streit darf und muss auch polemisch sein. Natürlich gibt es Grenzen, aber diese Grenzen dürfen nicht höher sein als bei jedem anderen Bürger auch. [Beifall bei der AfD] Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages zu einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des § 188. – Vielen herzlichen Dank!

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